Regelung bei Vermietung von Wohneinheiten

Airbnb-Steuer: HGV erfreut

Dienstag, 20. Juni 2017 | 13:16 Uhr

Von: mk

Bozen – Der Einsatz des Hoteliers- und Gastwirteverbandes (HGV) und der staatlichen Federalberghi zur Neuregelung der Vermietung von privaten Wohneinheiten hat zu einem ersten Erfolg geführt.

Auf Betreiben der beiden Verbände und durch die politische Unterstützung der SVP-Parlamentarier in Rom gelang es, dass private Wohneinheiten, welche über Vermietungsplattformen bzw. andere Vermittler zu kommerziellen Zwecken vermietet werden, einer 21-prozentigen Ersatzsteuer unterliegen. „Langfristige sowie auch kurzfristige Mietverhältnisse waren bereits bisher zu besteuern, allerdings war es sehr schwer, die Besteuerung der kurzfristigen Mieteinnahmen zu kontrollieren. Mit der jetzigen Regelung hat man einen Weg gefunden, die Vermietung von privaten Wohnungen über Vermieterportale steuerlich neu zu regeln“, kommentiert HGV-Präsident Manfred Pinzger das kürzlich im Senat genehmigte Gesetz.

Mit dieser neuen Regelung wird die Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der gewerblichen Beherbergungsbetriebe reduziert. „Allerdings braucht es weitere Maßnahmen, damit private wie gewerbliche Vermieter von Betten denselben Auflagen unterliegen“, fährt HGV-Präsident Manfred Pinzger fort und erwähnt beispielhaft die Bezahlung der Ortstaxe, die Gästemeldung, die Einhaltung der hygienisch-sanitären Bestimmungen und die Auflagen zum Brandschutz.

Bezirk: Bozen