Von: mk
Bozen – In Folge der Umwandlung der Südtiroler Volksbank von Genossenschaft in Aktiengesellschaft im Dezember 2016 waren viele Aktionäre von der Gesellschaft zurückgetreten.
Die Bank hatte ihre durch zwei externe Berater ihre Aktien schätzen lassen, und den Rücktrittspreis für die Auszahlung der Aktien mit 12,10 Euro festgelegt.
Über 90 zurückgetretene Aktionäre hatten vor Gericht diesen Wert beanstandet, da sie diesen nicht angemessen fanden, und hatten Prof. RA Cerniglia beauftragt, durch eine Eingabe die Ernennung eines Sachverständigen zu erwirken, wie vom Art. 2437 ter des Zivilgesetzbuches vorgesehen. Das Landesgericht Bozen ernannte Dr. Giorgio Zanetti aus Mailand als Sachverständigen.
Am 9. Juni hat der Sachverständige – nach ausführlicher Untersuchung – den Wert der Aktie mit 14,69 Euro festgelegt; sie erhalten 35 Prozent der von der Volksbank festgelegten, nicht korrekten Reduzierung des Werts als Mehrpreis.
Jene Aktionäre, die sich der Initiative angeschlossen hatten, haben also einen deutlichen finanziellen Vorteil, da ihr jeweiliger Auszahlungspreis um 21 Prozent höher sein wird.
„Es handelt sich um ein wichtiges Ergebnis zugunsten der Sparer, des auch erneut unter Beweis stellt, dass die Entscheidungen der Banken stets mit wachsamem Auge verfolgt werden müssen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Sparer den Vorzug vor den jeweiligen Eigeninteressen erhalten“, erklärt die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS).
Jene Sparer, die die Ernennung des Sachverständigen angestoßen haben, werden also die Aktien zum neuen Preis ausbezahlt erhalten.
In der VZS ist man jedoch auch der Auffassung, dass – abgeleitet aus der derzeitigen Rechtsdoktrin – auch jene zurückgetretenen Aktionäre, die nicht direkt an der Initiative beteiligt waren, den Auszahlungspreis von 14,69 Euro verlangen könnten. Die Betroffenen können sich für ein Beratungsgespräch zur Überprüfung der einzelnen Positionen bei der VZS vormerken (T. 0471-975597).