Von: luk
Bozen – Stichtag war der 1. Juli 2019: Ab diesem Datum müssten alle Kindersitze mit einer Alarm-Vorrichtung ausgestattet sein, die verhindern soll, dass Kinder im Auto vergessen würden.
“Dabei liegt die Betonung auf ‘müssten’, denn die technischen Normen liegen nach der Begutachtung durch die Europäischen Kommission beim Ministerium zur Umarbeitung. Ist diese erfolgt, muss auch der Staatsrat noch sein Einverständnis verschriftlichen. Erst danach kann das Durchführungsdekret des Transport-Ministeriums veröffentlicht werden; dieses tritt dann schlussendlich nach weiteren 120 Tagen definitiv in Kraft. Experten rechnen, dass die Normen frühestens Ende November effektiv gültig werden können”, erklärt heute die Verbraucherzentrale Südtirol.
Vorerst keine Strafen
Dies bestätigt auch ein Rundschreiben des Innenministeriums vom 3. Juli: „… in Abwesenheit der technischen Normen, welche die Eigenschaften der Geräte gegen das Verlassen der Kinder festlegen, welche auf allen Kindersitzen für Kinder unter vier Jahren anzubringen sind, hat das Transportministerium mitgeteilt, dass von den Bürgern die Anwendung dieser Pflicht nicht verlangt werden kann, da der essentielle Inhalt derselben fehlt“, und weiter: „… die Verletzung der Pflicht kann daher von den Kontrollorganen nicht abgestraft werden…“.
Jetzt kaufen oder warten?
Den sich derzeit im Handel befindlichen Systemen fehlt somit die technische Zulassung. Auch besteht keinerlei Garantie, dass diese in einem zweiten Moment erteilt wird. Dies werfe wiederum eine ganze Reihe von Fragen auf, so die VZS: “Was passiert bei einem Unfall, wenn ich zwar einen homologierten Kindersitz habe, das Zusatzgerät gegen das Verlassen aber nicht homologiert ist? Können Wechselwirkungen ausgeschlossen werden? Und: beim wem liegt die rechtliche Haftung, wenn es zu Schwierigkeiten kommen sollte?”
“Daher der Tipp, mit dem Kauf der Zusatzgeräte bzw. der integrierten Systeme (insgesamt gibt es derzeit nur sehr wenige Modelle, weil eben niemand sicher sein kann, wie die genauen Auflagen aussehen werden) noch auf die definitive Norm zu warten. Für all jene, die zwingend jetzt einen Kindersitz kaufen müssen, könnte der Kauf eines Sitzes zweiter Hand eine kostengünstige(re) Zwischenlösung sein”, rät die VZS.