Von: mk
Bozen – Bald könnten zusätzliche Pflichten im Umgang mit Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz auf Arbeitgeber zukommen. Ein entsprechender Entwurf wird zurzeit behandelt.
Im Rahmen der Staat-Regionen-Konferenz wird derzeit eine Unterlage behandelt, die Bestimmungen für den Umgang mit Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz enthält. Auf Arbeitgeber in bestimmten Berufen wie z.B. im Transport- und Bausektor würden mit diesem Entwurf einige zusätzliche Pflichten zukommen.
So wären diese beispielsweise dazu verpflichtet, im Betrieb Sensibilisierungsmaßnahmen für die Suchtprävention durchzuführen. Außerdem legt der Entwurf Promillegrenzwerte fest, die in bestimmten Fällen zur Anwendung kommen würden. Die Festlegung der genannten Werte würde aber möglicherweise zu einer faktischen Pflicht für Arbeitgeber führen, den Alkoholpegel vor Arbeitsantritt zu überprüfen.
„Eine solche Überprüfung wäre nicht praktikabel und mit Kosten und Mehraufwand verbunden, die von den Betrieben zu tragen wären“, sagte lvh-Vizepräsident Martin Haller. Laut Entwurf soll der Arbeitgeber außerdem abwägen, ob im Betrieb Schnelltests für die Selbstkontrolle aufgestellt werden sollen.
Auch dies wird als problematisch erachtet. Der lvh verfolgt die Behandlung des Entwurfs sehr aufmerksam und hat in Zusammenarbeit mit dem SWR schon mehrfach dagegen interveniert.