Von: luk
Bozen – 24 Straßenwärterhäuser der ANAS sind nun offiziell Eigentum des Landes. Der heutigen Vertragsunterzeichnung sind fast 20-jährige Verhandlungen vorausgegangen.
Im Jahr 1998 hat in Südtirol das Land die Zuständigkeit für die Staatsstraßen übernommen. Die diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen sahen vor, dass die Staatsstraßenverwaltung ANAS der Landesverwaltung zusätzlich zu den Straßen auch das Eigentum an den dazugehörigen Liegenschaften überträgt. Dabei handelt es sich um insgesamt 41 Immobilien, darunter mehrere Straßenwärterhäuser (sogenannte “case cantoniere”). Allerdings haben sich die notwendigen bürokratischen Vorbereitungen für die Eigentumsübertragung in die Länge gezogen.
Ein entscheidender Fortschritt wurde heute, 14. Juni, mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung erzielt. Das Abkommen sieht vor, dass 24 Straßenwärterhäuser ins Eigentum des Landes übergehen. Landeshauptmann Arno Kompatscher, die Direktorin der staatlichen Liegenschaftsagentur, Rosalia Cannada Bartoli und ANAS-Direktor Francesco Pisicchio haben in Bozen den entsprechenden Vertrag unterzeichnet.
“Dieses wichtige Ergebnis konnte aufgrund der in den vergangenen Jahren begonnen Zusammenarbeit mit der staatlichen Liegenschaftsverwaltung erreicht werden”, unterstreicht Landeshauptmann Kompatscher. Für die übertragenen Immobilien ist künftig das Verwaltungsamt für Straßen des Landes zuständig. Dieses wird eine Schätzung ihres Wertes vornehmen und jene Einrichtungen festlegen, die den Gemeinden für eine neue Nutzung zur Verfügung gestellt oder an private Interessenten veräußert werden. “Damit ziehen wir einen Schlussstrich unter einem Teil der Verhandlungen, die mittlerweile fast 20 Jahre gedauert haben”, fügt der Landeshauptmann hinzu, “das Land ist nun Eigentümer der Liegenschaften, die für eine bessere Verwaltung des Straßennetzes notwendig sind. Dies stellt einen Vorteil für die Bevölkerung unseres Landes, aber auch für die öffentlichen Körperschaften dar.”
Die 24 Straßenwärterhäuser, die mit der Vertragsunterzeichnung ins Eigentum der Landesverwaltung übergegangen sind, befinden sich in Branzoll, Karneid, Atzwang, Franzensfeste, Freienfeld, Stilfs (vier), Trafoi, Kardaun (zwei), St. Leonhard in Passeier (zwei), Montan, Neustift, Mühlbach, St. Lorenzen (zwei), Welsberg, Toblach, Unsere Liebe Frau im Walde-St. Felix und Ritten.