Von: luk
Bozen – Im Juni soll das neue Führungsgesetz dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Heute informierte Landesrätin Deeg die Gewerkschaften.
Die Personalordnung des Landes sieht innerhalb Juni 2017 die Neuordnung der Führungsstruktur und eine Neuregelung der Zulagen für Führungskräfte vor. Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg hat den Gesetzesentwurf heute (9. Mai) den Gewerkschaften und Führungskräften vorgestellt.
“Wir nutzen die autonomiepolitischen Spielräume und führen unser System fort, das es sich im gesamtstaatlichen Vergleich als kostengünstiger und effizienter erweist”, so Landesrätin Deeg.” Gleichzeitig modernisieren wir die Führungsstruktur der Landesverwaltung und passen die gesetzlichen Bestimmungen an die vielen Reorganisationsprozess an, die bereits im Gange sind”, präzisiert Deeg. So wurden im Rahmen des Projektes der “Verwaltungsinnovation 2018” seit 2014 26 Ämter, Abteilung und andere Körperschaften umstrukturiert. Auch schreitet der Prozess der Digitalisierung, der über 200 Ämter, 32 Abteilungen und 13 Ressorts betrifft, auf der Grundlage des IT-Dreijahresplanes voran. “Unser Ziel ist eine moderne Verwaltung, die möglichst nahe am Bürger und an den Unternehmen ist”, betont die Landesrätin. Angesichts laufend neuer Anforderungen seien eine ständige Neuanpassung und eine Kultur der Veränderung unumgänglich.
Vor diesem Hintergrund ist auch das neue Führungsgesetz zu sehen. Es sieht eine Neuregelung der Funktionszulage für Führungskräfte in jenen Körperschafen vor, für die der bereichsübergreifende Kollektivvertrag gilt. Die Führungszulage wird künftig an den Performanceplan gekoppelt sein, ein strategisches Dokument, das die Ziele, Leistungen und Entwicklungsschwerpunkte der Landesverwaltung definiert, eine ganzheitliche Planung der Projekte und Ausgaben ermöglicht und – so Deeg – “letztlich auch Grundlage für die Leistungsbemessung der Führungskräfte ist.” Um die Effizienz der Verwaltung zu steigern, wird auch ein ressort-, abteilungs- und ämterübergreifendes Projektmanagement eingeführt. Zudem werden die Führungskräfte zu ständiger Weiterbildung verpflichtet. Auch wird es nur mehr über ein Auswahlverfahren möglich sein, Führungskraft zu werden.