Von: luk
Bozen – Zahlreiche Unternehmer/innen haben bereits Anregungen, Vorschläge und Ideen für Verwaltungsvereinfachungen bzw. Bürokratieabbau bei der Anlaufstelle für Verwaltungsvereinfachung der Handelskammer eingebracht, welche nun von dieser aufgegriffen werden. Die Anlaufstelle ist auch weiterhin unter der Mailadresse buerokratie@handelskammer.bz.it für Anregungen aller Art erreichbar.
Ziel der Anlaufstelle für Verwaltungsvereinfachung der Handelskammer Bozen ist es, nach dem Motto „Weniger Bürokratie. Mehr Wirtschaft“, sowohl die bürokratische Belastung der Unternehmer/innen zu senken als auch Kosten zu sparen. Unnötige Hürden sollen beseitigt werden, um eine effizientere und schlankere Verwaltung anzustreben und den Einzelnen bzw. die Einzelne zu entlasten.
Leider werden in einigen öffentlichen Ämtern beim Ausfüllen von Formularen immer noch Daten abgefragt, die bereits in deren Datenbanken abgespeichert sind. „Die Handelskammer Bozen setzt sich für eine Vernetzung dieser Datenbanken ein, damit in Zukunft dieselben Daten nicht immer wieder abgefragt werden und die Bürgerinnen und Bürger beim Ausfüllen von Formularen weniger Aufwand haben“, so Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.
Darüber hinaus wurde von einigen Unternehmer/innen darauf aufmerksam gemacht, dass in Südtirol noch nicht alle öffentlichen Einrichtungen Bankomatzahlungen akzeptieren. Dies führt zu unnötigen Wegen für Personen, die kein Bargeld dabeihaben, etwa wenn in einer Gemeinde die Identitätskarte verlängert wird und die dafür anfallenden Kosten beglichen werden müssen.
Eine weitere Anregung, die eingebracht wurde, betrifft die Holzschlägerung: Das Fällen von Bäumen im verbauten Ortskern erfordert einen Antrag zur landschaftsrechtlichen Genehmigung. Dieser Antrag muss von einem Techniker bzw. einer Technikerin erstellt werden und im ESB-Portal (Einheitsschalter für das Bauwesen) digital hochgeladen werden. Techniker/innen müssen vom Antragssteller selbst bezahlt werden. Erst nach einer zwingenden Behandlung in der Gemeindekommission für Landschaft kann eine landschaftsrechtliche Genehmigung für die Schlägerung erteilt werden. Dieses Verfahren ist sehr zeitaufwändig und kostspielig, weshalb sich die Handelskammer auf politischer Ebene kontinuierlich mit Vorschlägen und Ideen einbringt und einfache Lösungswege vorschlägt.