Covid-19: "Nicht unbegründet beschuldigen"

Arbeiten auf Baustellen: Sicher und mit Respekt

Freitag, 05. Juni 2020 | 12:52 Uhr

Von: bba

Bozen – Auf Südtirols Baustellen wird wieder fleißig gearbeitet. An die strengeren Auflagen hinsichtlich Hygiene und Sicherheit haben sich Unternehmer wie Mitarbeiter mittlerweile gewöhnt. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu Anschuldigungen der Missachtung. Der Obmann der Maurer und Baumeister im lvh, Martin Gebhard klärt auf.

Nur durch die Einhaltung von strikten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen kann eine zweite Covid-19-Welle verhindert werden. Darin sind sich Südtirols Wirtschaftstreibende einig. Entsprechend nimmt die Arbeitshygiene eine bedeutende Rolle bei der Arbeit ein. Und dennoch kommt es immer wieder zu Meldungen bei den Ordnungshütern wegen anscheinender Nicht-Einhaltung der Sicherheitsregeln. „Viele Personen kennen wahrscheinlich die Regeln nicht, welche auf Baustellen gelten“, erklärt Martin Gebhard, Obmann der Maurer und Baumeister im lvh, „Gemeinsam mit den Sozialpartnern hat das Paritätische Komitee im Bauwesen bereits vor zwei Monaten Leitlinien für das Arbeiten auf privaten und öffentlichen Baustellen publiziert, welche den Gesundheitsschutz im Zuge von Covid-19 klar regeln.“

Grün, gelb und rot

Die Leitlinien sehen eine klare Unterscheidung zwischen grünen, gelben und roten Zonen vor. Als grüne Zone werden Arbeitsbereiche bezeichnet, welche sich vollständig im Freien befinden, sodass eine Kontamination über die Atemwege oder durch Körperkontakt vollständig ausgeschlossen ist. In dieser Zone ist keine Schutzausrüstung erforderlich, sofern die Arbeiter mehr als drei Meter Abstand einhalten. Als gelbe Zone werden teilweise überdachte, aber sehr gut belüftete Arbeitsbereiche bezeichnet (etwa Werkshalle oder ein im Bau befindliches Gebäude ohne Fassaden und/oder Türen und Fenster). In der gelben Zone ist eine chirurgische Maske ausreichend, wenn die Abstände weniger als drei und mehr als einen Meter ausmachen. Als rote Zonen werden alle jene Baustellen bezeichnet, an denen die Arbeiten notgedrungen in einem Abstand von weniger als einem Meter zwischen den Arbeitnehmern durchgeführt werden müssen. In diesen Arbeitsbereichen müssen Mundschutzmasken verwendet werden, die als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) klassifiziert sind.

„Ein Großteil unserer Arbeiten erfolgt im Freien und in mehr als Drei-Meter-Abständen, folglich muss hier kein Mundschutz getragen werden. Bevor es zu irgendwelchen Anschuldigungen kommt, sollte man sich über die gültigen Bestimmungen informieren und die Firmen nicht an den Pranger stellen. Unsere Mitarbeiter wollen sich ebenso wenig anstecken. Wir arbeiten alle sicher und mit großem Respekt, nur so können wir einen zweiten Lockdown verhindern“, erklärt Gebhard.

 

 

Bezirk: Bozen