Von: luk
Bozen – Die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bozen zur technischen Verlängerung der Konzession für die Busdienste bis zur neuen Ausschreibung ist laut Auffassung des Rechtsberaters des Landes und des Verkehrsministeriums in Rom Pierluigi Mantini Gegenstand einer erneuten Instrumentalisierung geworden, bei der private Unternehmen ihre eignen Interessen gegenüber dem Land durchsetzen wollen. Diesmal hat das Konsortium der Mietwagenunternehmer KMU dagegen geklagt, dass die Unternehmen SAD und LiBus die außerstädtischen Busdienste, die sie bereits bisher durchgeführt haben, noch bis Jahresende weiterführen können.
“Es haben sich die Akteure geändert, nicht aber das Drehbuch, in dem es weiterhin darum geht, sich dem Weg der Neuorganisation der Busdienste zu widersetzen, und zwar aufgrund von privaten Interessen einzelner Unternehmen und nicht zugunsten der Allgemeinheit”, kommentiert Mantini. Das Bozner Verwaltungsgericht hatte die vom Land gemachte technische Verlängerung der bestehenden Konzessionen von SAD und LiBus vom Oktober 2020 für nicht rechtskonform erklärt.
Busdienste weiter verbessern statt unnütz Streitereien auf Kosten der Fahrgäste führen
Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider unterstreicht: “Seit Monaten arbeiten wir intensiv an der neuen Ausschreibung der außerstädtischen Busdienste und alle Unternehmen, die entsprechende Voraussetzungen haben, können sich beteiligen”. Es sei völlig absurd, jetzt Streitigkeiten vom Zaun zu brechen, anstatt sich auf das zu konzentrieren, was für die Fahrgäste wichtig sei, meint der Landesrat: “Am wichtigsten für die Fahrgäste sind nämlich gute Dienste, und dafür setzen wir uns mit der neuen Ausschreibung entsprechend aller rechtlichen Vorgaben auf nationaler und EU-Ebene ein!” Ausdrücklich lädt der Landesrat alle Unternehmen ein, bei der neuen Ausschreibung mitzumachen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen und als “verlässliche und vor allem korrekte Partner” die Busdienste gemeinsam mit dem Land verbessern wollen. Die Ausrichtung des Landes jedenfalls werde sich nicht von Privatinteressen beeinflussen lassen – die Ausschreibung sei der fairste und transparenteste Weg von allen, sagt Alfreider. Deshalb habe man mit der staatlichen Regulierungsbehörde ART sowie der staatlichen Antikorruptionsbehörde ANAC, Mobilitätsexperten und allen Interessensvertretern in den vergangenen Monaten intensiv zusammengearbeitet, so der Landesrat.
Urteil nicht rechtskräftig – KSM hat keinen Schaden erlitten
In punkto Verwaltungsgerichtsurteil unterstreicht Mantini: “Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Daher müssen wir erst mal abwarten und die Richter ihre Arbeit machen lassen. Sämtliche genannte Zahlen sind demnach bedeutungslos, da noch nichts entschieden ist.”
Das Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts bestätigt laut Mantini zudem den sehr wichtigen und offensichtlichen Grundsatz, dass der Antragsteller, nämlich der KSM, keinen Schaden durch die Verlängerung erlitten hat und auch keinen Anspruch auf Entschädigung hat.
Technische Verlängerung war für Aufrechterhaltung des Diensts notwendig
“Die technische und zeitbeschränkte Verlängerung des Dienstes für SAD und LIBUS war notwendig, weil der essenzielle öffentliche Busdienst stets aufrecht bleiben muss”, ist der Direktor der Landesabteilung Mobilität Martin Vallazza überzeugt. Es sei sehr komplex, so Vallazza, diese Dienstleistung mit über 550 Bussen plus Ticketingsystem, Fahrer und Depots an ein anderes Unternehmen zu übergeben. “Innerhalb weniger Wochen wäre es technisch nicht möglich gewesen, diesen Dienst für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum nahtlos zu übergeben. Es hätte dafür auch ein transparentes und zeitaufwändiges Auswahlverfahren und nicht einen Direktauftrag, wie von KSM gefordert, geben müssen”, sagt der Abteilungsdirektor.