Von: luk
Bozen – “Die Prävention zu fördern und Unternehmen zu belohnen, die reguläre Arbeitsverhältnisse schafft, sind wichtige Maßnahmen der italienischen Regierung. Nicht akzeptabel sind allerdings die damit verbundenen und geplanten bürokratischen Bürden”, so der lvh in einer Aussendung und nimmt Stellung zur kürzlich von der Regierung vorgeschlagenen Einführung eines „Kreditpunkte-Führerscheins“ im Baugewerbe.
Diese Maßnahme, die im Rahmen eines Dialogs mit den Sozialpartnern angekündigt wurde, stoße auf Widerstand des Verbandes. Der lvh bewertet den Vorschlag als “übermäßig kompliziert und sieht darin ein System, das mit Unsicherheiten und praktischen Lücken behaftet ist”. “Eine solche Regelung würde keinen erkennbaren Nutzen in Bezug auf die Verringerung von Arbeitsunfällen bringen, sondern vielmehr eine zusätzliche bürokratische Last für Bauunternehmer darstellen. Besonders kleine Betriebe würden unter verdoppelten wirtschaftlichen und administrativen Anforderungen leiden, die zu den bereits bestehenden hinzukommen. Ein Punkteführerschein würde außerdem auch das Problem der schwarzen Schafe im Bau nicht lösen, welche die Arbeitssicherheit vernachlässigen.”
Der lvh betont, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz ein primäres Anliegen der Unternehmer selbst sei. „Arbeitssicherheit wird nicht durch mehr Bürokratie erreicht, sondern durch die Beachtung klar definierter und umsetzbarer Regeln“, erklärt lvh-Präsident Martin Haller.
“Der Schutz der Arbeitnehmer sollte durch effektive Präventions- und Ausbildungsmaßnahmen, durch die faire Anwendung der nationalen Arbeitsverträge sowie durch eine starke Unternehmenskultur, die auf Legalität basiert, gewährleistet werden.” Der lvh spricht sich für eine Nutzung vorhandener Datenbanken zur Erstellung eines wirksamen nationalen Präventionsplans aus.
Mit dieser Position möchte der lvh hervorheben, “dass echte Arbeitssicherheit durch praktische Maßnahmen und nicht durch die Erweiterung bürokratischer Prozesse gefördert wird. Der Verband setzt sich für Lösungen ein, die den Schutz der Arbeitnehmer in den Vordergrund stellen, ohne die operative Tätigkeit der Unternehmen durch zusätzliche administrative Hürden zu behindern.”