Von: luk
Bozen – Volksanwältin Gabriele Morandell stellte heute eine Informationsbroschüre zu Patientenrechten vor. Erstmals ist hier alles Wissenswertes gesammelt, sollte die Vermutung eines ärztlichen Fehlers im Raum stehen.
„Leider gibt es bei vielen Bürgern wenig Wissen in diesem Bereich. Welche Rechte habe ich, was ist überhaupt ein Schaden, und was kann ich dann tun?“, sagte Volksanwältin Gabriele Morandell bei der Vorstellung der Informationsbroschüre im Landtag. „In der Informationsbroschüre für Patienten sind alle Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten für Patienten und Patientinnen bei Behandlungsfehlern erstmals gebündelt verfügbar, bisher musste man sie sich an vielen Stellen zusammensuchen.“
Die Broschüre bietet Ratschläge und Vorschläge wie nach einem Zwischenfall kommuniziert werden sollte und welche Schritte zu setzen sind. „Dank einer richtigen Kommunikation können viele Fragen und Zweifel geklärt werden und anhand richtiger Informationen können teure Zivilklagen und Anwaltsspesen oft vermieden werden“, erklärte Morandell. Ein Schadenersatzanspruch kann auch außergerichtlich über eine direkte Verhandlung mit dem Sanitätsbetrieb und der Haftpflichtversicherung oder durch Intervention bei der Schlichtungsstelle in Haftungsfragen im Gesundheitsbereich geltend gemacht werden.
Die Volksanwaltschaft bietet hierzu Hilfestellung: „Die Südtiroler Volksanwältin ist Ansprechpartnerin bei Beschwerden gegenüber dem Südtiroler Sanitätsbetrieb, dessen Ärzten und dem Pflegepersonal“, sagt Morandell.
Die Broschüre gibt auf 26 Seiten in einer einfachen Sprache Tipps rund um Patientenrechte: Wann besteht ein Anspruch auf Schadenersatz? (Der besteht zum Beispiel nicht, nur weil die Behandlung nicht das gewünschte Resultat erzielt.) Wie verhalte ich mich bei einem Zwischenfall? Wie ist die zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung geregelt, wann verjährt ein Schaden? Außerdem finden sich Informationen zur außergerichtlichen Klärung von Schadenersatzansprüchen bis hin zur gerichtlichen Klage auf Schadenersatz und eine Liste von Einrichtungen und Organisationen zur Unterstützung der Patienten.
Die Broschüre wird in der Volksanwaltschaft, aber auch in den Krankenhäusern aufliegen oder kann über die Homepage oder die Facebookseite der Volksanwaltschaft heruntergeladen werden. Sie wurde mit Unterstützung von mehreren Einrichtungen, darunter dem Ressort für Gesundheit des Landes Südtirol, dem Südtiroler Sanitätsbetrieb und dem Dachverband für Soziales und Gesundheit erstellt. Die Bilder im Text haben Schülerinnen und Schüler der vierten Klasse der Grundschule Milland gezeichnet und zur Verfügung gestellt.