Von: mk
Bozen – Tony Tschenett, Vorsitzender des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), findet die Tatsache bedenklich, dass die Bewertungskommission am 14. Mai 2015 einen Vermerk an Landesrätin Martha Stocker geschickt hat, aus welchem hervorgeht, Thomas Schäl wäre für den Posten des Generaldirektors des Sanitätsbetriebes der Autonomen Provinz Bozen geeignet, obwohl zu diesem Zeitpunkt das Gleichstellungsdekret für seine erworbenen Studientitel noch nicht vom Ministerratspräsidium bescheinigt wurde.
„Es mutet durchaus skurril an, dass die höchste Führungsstelle im Südtiroler Gesundheitswesen an einen Kandidaten vergeben wird, der zum Zeitpunkt der Feststellung, er wäre tauglich, offensichtlich nicht die Kriterien erfüllt hat. Denn der Vermerk, er wäre tauglich, datiert vom 14. Mai 2015, während die Bescheinigung des Gleichstellungsdekretes das Datum des 27. Mai 2015 trägt. Zweifel an der Tauglichkeit sind aus diesen genannten Gründen legitim, vor allem vor dem Hintergrund, dass einheimische Kandidaten, wie z.B. Dr. Florian Zerzer oder Dr. Franz Ploner keine Nachsicht bzgl. ihrer Tauglichkeit erfahren durften“, schreibt Tschenett in einer Presseaussendung.
Der ASGB-Vorsitzende führt weiter aus, „dass bei Ausschreibungen im öffentlichen Dienst normalerweise äußerst rigoros in Bezug auf die Ausschreibungskriterien vorgegangen wird und ein Entgegenkommen bei Nichterfüllen der Kriterien mitnichten Usus ist – ein Umstand, der absolut richtig und notwendig ist. Offenkundig wird also mit zweierlei Maß gemessen. Als Gewerkschaftsorganisation können wir eine ungleiche Handhabe bei augenscheinlich gleichen Gegebenheiten nicht tolerieren und fordern eine transparente Aufklärung von Seiten der politisch Verantwortlichen bezüglich dieser Causa.“