Rückendeckung

ASGB: “Der Brief der Pflegedirektorin Siller war gerechtfertigt”

Dienstag, 04. Juli 2017 | 12:35 Uhr

Von: luk

Bozen – Pflegedirektorin Marianne Siller, bekommt für ihren Brief, in dem sie mitteilt, dass freiberufliche Tätigkeiten im Ausmaß von drei Stunden wöchentlich bis Ende des Jahres gestattet sind, ab 2018 aber nur noch erteilt werden, falls auch die Wartezeiten entsprechend reduziert werden, Rückendeckung vom Vorsitzenden des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB) Tony Tschenett.

Tschenett begründet seine Unterstützung der Pflegedirektorin damit, dass die Kritiken, sie wäre nicht weisungsbefugt jeglicher Grundlage entbehren würden. „Der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes, Thomas Schael, hat Marianne Siller als seine Stellvertreterin ernannt. Den Brief an den Direktor des Gesundheitsbezirks Bozen, Umberto Tait, hat sie nicht in ihrer Funktion als Pflegedirektorin, sondern als Vertreterin des Generaldirektors geschrieben. Insofern war Frau Sillers Mitteilung durchaus legitim“, so Tschenett.

„Der ASGB war seit jeher der Auffassung, dass freiberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Sanitätsbetrieb dazu dienen sollen, die Wartezeiten für die Patienten zu verringern und nicht dazu, eine zwei-Klassen Medizin zu etablieren. Wenn die freiberuflich tätigen Ärzte nicht willens sind, sich an der Stabilisierung der Wartezeiten zu beteiligen, dann ist es durchaus gerechtfertigt darüber nachzudenken, zukünftig keine Ermächtigungen mehr für freiberufliche Tätigkeiten auszustellen“, schließt Tschenett.