Von: luk
Bozen – Bezüglich der Anvertrauungsabkommen für Menschen mit Behinderung gibt es derzeit keine Entscheidungen oder Vorhaben, betont LRin Stocker.
Mit Verwunderung und Unverständnis hat Landesrätin Martha Stocker auf Aussagen über eine angeblich geplante Verschlechterung der Behandlung von Menschen mit Behinderung reagiert, die sich in einem Arbeitsanvertrauungsabkommen befinden. Dies sollte aufgrund des Übergangs der Projekte, die nach fünf Jahren nicht in eine Beschäftigung durch den Betrieb gemündet sind, auf die Sozialdienste, der Fll sein. Laut Aussagen des ASGB sei eine Angleichung der Vergütung an das in geschützten Werkstätten vorgesehene Taschengeld geplant.
Da es weder politische Entscheidungen noch konkrete Vorhaben in diese Richtung gebe, betont Landesrätin Stocker, sei es gegenüber den Betroffenen und ihren Familien verantwortungslos, aufgrund nicht nachvollziehbarer Gerüchte und Spekulationen solche Aussagen zu tätigen.
BISHER
Der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes (ASGB), Tony Tschenett, bezeichnet den Übergang der Zuständigkeiten für die Anvertrauensabkommen beeinträchtigter Menschen von der Abteilung Arbeit an die Bezirksgemeinschaften und die damit geplante Anpassung der Entlohnung an die, der geschützten Werkstätten als Skandal und eines solidarisch, sozialen Landes wie Südtirol unwürdig.
„Wenn wir nicht mehr imstande sind, die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft zu schützen und zu fördern, ihnen sogar das Einkommen kürzen, dann bewegen wir uns wortwörtlich auf gesellschaftliche Abgründe zu. Es gibt das Sprichwort: Die Stärke einer Gesellschaft zeigt sich in ihrem Umgang mit den Schwachen. Dieses Sprichwort sollten sich die Verantwortlichen dieser Maßnahme vor Augen führen. Als Vorsitzender des ASGB werde ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten mit aller Vehemenz gegen jegliche Kürzungen wehren“, schreibt Tschenett in einer Aussendung.
„Wer im Hinblick solcher Pläne schweigt, macht sich genauso schuldig wie jene, die den Plan zur Kürzung der Entlohnung von Menschen mit Beeinträchtigungen geschmiedet haben. Ich kann den Planern dieser Maßnahme nur nahelegen, die Kürzung der Entlohnung zu überdenken und sich in die Lage der zukünftig Betroffenen zu versetzen“, schließt Tschenett.