Von: mk
Bozen – Der Vorsitzende des Autonomen Südtiroler Gewerkschaftsbundes, Tony Tschenett, weist auf einen Umstand hin, den kaum einer kennt: Während bis dato in der Privatwirtschaft die nationalen Familienzulagen mit dem NISF/INPS verrechnet wurden, hat das Land Südtirol die Familienzulagen für die Bereiche, die den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) anwenden, also für Mitarbeiter des Landes, der Gemeinden, der Bezirksgemeinschaften, der nicht privat geführten Altersheime, der öffentlichen Sanität, des Institutes für sozialen Wohnbau, des Verkehrsamtes von Bozen und der Kurverwaltung von Meran aus eigener Tasche gezahlt. Durch die Einführung des einheitlichen Familiengeldes werden zukünftig auch die entsprechenden Leistungen für die Mitarbeiter, die in den BÜKV fallen, direkt vom NISF/INPS ausbezahlt.
„Die Reform der Familienzulagen ab März 2022 führt dazu, dass die entsprechenden Leistungen nicht mehr über den Lohn ausbezahlt werden, sondern direkt vom NISF/INPS. Für die öffentliche Hand bedeutet dies Einsparungen von rund 6.000.000 Euro jährlich nur in den Bereichen Schule, Land und Sanität. Über die Einsparungen in den anderen Bereichen habe ich leider keine Kenntnis, bin aber sicher, dass auch diese signifikant sind“, so Tschenett einleitend.
Dem ASGB-Chef ist es wichtig, in dieser Hinsicht zu betonen, dass die Einsparungen des Landes weiterhin für den sozialen Bereich zweckgebunden werden müssen, und deshalb deponiert er folgende zwei Vorschläge: „Ein Teil der Einsparungen sollte jenen Familien zugutekommen, denen die Landesleistung Covid-19-Kindergeld ausbezahlt wurde. Bei dieser Kategorie weiß man nämlich genau, dass sie pandemiebedingt Einkommensverluste hinnehmen musste und ökonomische Hilfsleistungen dringend benötigt. Da viele dieser Familien in den sogenannten Mittelstand fallen, wären auch die Abdeckung eines Teils des Mittelstandes mit Förderungen gewährleistet. Der andere Teil der Einsparungen sollte hingegen zur Aufstockung des Beitrages für Wohnungsnebenkosten für Senioren verwendet werden. Es ist nämlich Fakt, dass viele Rentner aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten Schwierigkeiten haben, über die Runden zu kommen.“
Die Landesregierung, so Tschenett abschließend, sei nun gefordert, die notwendigen Maßnahmen zu setzen, um zeitnahe mit der Auszahlung der Mittel starten zu können.