Von: luk
Bozen – In den letzten Monaten haben auch in Südtirol viele Kunden von Enel Energia übertrieben hohe Gasrechnungen erhalten (und erhalten sie weiterhin noch). Die Begründung hierfür ist die Anwendung von Preisen für die Energiekomponente, die absolut nicht marktkonform sind; in einigen Fällen ist sogar von 2,57 Euro pro Sm² die Rede, gegenüber einem aktuellen Großhandelsgaspreis von ca. 0,307 Euro pro Sm².
Nun hat die Marktaufsichtsbehörde (AGCM) beschlossen, der Sache auf den Grund zu gehen: in der am 22.04.2024 veröffentlichten Mitteilung wurde angekündigt, dass ein Untersuchungsverfahren gegen Enel Energia Spa eingeleitet wurde. Die AGCM will feststellen, ob die Art und Weise, mit der den Kunden und Kundinnen die Erneuerung der wirtschaftlichen Bedingungen der laufenden Strom- und Gaslieferverträge mitgeteilt wurde, die Artikel 20, 24 und 25 des Verbraucherschutzgesetzes verletzt hat.
Der Rat der VZS
Enelkunden, die in den letzten Monaten Rechnungen mit erheblichen Preiserhöhungen im Vergleich zu früheren Rechnungen erhalten haben, rät die VZS, eine Beschwerde einzureichen, auch falls die Rechnungen bereits bezahlt wurden. Damit wird der angewandte Preis angefochten und eine Neuberechnung der Kosten für die Energiekomponente im Rahmen des Marktniveus verlangt. Diese Beschwerde ist auf alle Fälle auch wichtig, um eventuelle zukünftige Ansprüche – auch kollektiver Art – durchzusetzen, die sich aus der Untersuchung der AGCM ergeben könnten.
Weitere Tipps der VZS für Gaskunden
Schutzbedürftige Kunden und Kundinnen
Die sogenannten „schutzbedürftigen Kunden“ (also Senioren 75+, Empfänger von Energieboni oder Empfänger von Leistungen gemäß Gesetz 104/92) tun gut daran, vorerst den Tarif für „Schutzbedürftige“ beizubehalten. Wer als schutzbedürftiger Kunde bereits auf den freien Markt gewechselt war, hat die Möglichkeit, zu diesem Tarif zurückzukehren, indem beim Anbieter die entsprechende Eigenerklärung unterzeichnet wird.
Nicht-schutzbedürftige Kunden, die im Jänner 2024 automatisch auf die „Placet“ Tarife überstellt wurden
Die automatisch zugewiesenen Tarife liegen über dem Tarif für schutzbedürftige Kunden, und zum Teil über jenen des freien Marktes. Wer sich für einen Anbieterwechsel entscheidet, sollte bei der Unterschrift die technisch-wirtschaftlichen Bedingungen des neuen Angebots genau prüfen. Der Wechsel zum neuen Anbieter ist nicht kompliziert: Nach der Auswahl unterzeichnet man mit dem neuen Anbieter den Vertrag, und dieser kümmert sich um alles weitere, einschließlich Kündigung beim alten Anbieter. Die konkrete Gaslieferung ist vom verwaltungstechnischen Wechsel nicht betroffen. In diese Kategorie fällt, wer noch niemals Anbieter gewechselt hat.
Kunden, die bereits am freien Markt sind
Hier gilt es, die Rechnungen genau zu prüfen (auf diesen steht „freier Markt“): Wir haben, wie oben beschrieben, in den Beratungen auch bei „alten“ Verträgen des freien Markts, bei denen die Tarife abgeändert wurden, schwindelerregende Kubikmeter-Preise von bis zu 2,50 Euro feststellen können. Ausschlaggebend ist auch die Dauer, für welche die Bedingungen eines Angebots gelten, sowie die die Frage, ob bei der Erneuerung des Angebots die Kosten steigen werden oder nicht – wie der von der Antitrust derzeit verfolgte Enel-Fall deutlich zeigt. Der Anbieterwechsel läuft auch hier wie oben beschrieben ab.
„Das Ende des geschützten Marktes hat für die Gaskunden bis dato wenig Vorteile gebracht. Wir raten den Familien, die eintrudelnden Gasrechnungen genau zu lesen und sich im Bedarfsfall nach günstigeren Angeboten umzusehen,“ fasst VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer zusammen. „Seien Sie auch vorsichtig, wenn Ihnen von redegewandten Callcenter-Mitarbeitern grandiose Einsparungen versprochen werden: diesen folgen leider allzu häufig Rechnungen, die man getrost als „astronomisch“ bezeichnen kann. Wählen Sie lieber selbst ein Angebot aus, welches Ihren Bedürfnissen am besten entspricht, und beenden Sie Verkaufsgespräche mit einem entschiedenen ‘Nein danke’.“