hds-Präsident Philipp Moser: „Eine erfreuliche Nachricht!“

Auch 2025 soll Höchstgrenze für Fringe Benefits erhalten bleiben

Freitag, 18. Oktober 2024 | 11:17 Uhr

Von: luk

Bozen – Der staatliche Haushaltsgesetzentwurf 2025, der in diesen Tagen von der römischen Regierung verabschiedet wurde, sieht unter anderem vor, dass die diesjährige Regelung für Fringe Benefits auch im kommenden Jahr weitergeführt werden soll. „Eine erfreuliche Nachricht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“, so ein erster Kommentar von Philipp Moser, Präsident des Wirtschaftsverbandes hds. Der Entwurf muss nun vom Parlament innerhalb Jahresendes verabschiedet werden.

So soll laut Gesetzentwurf die Höchstgrenze der Benefits für Mitarbeiter weiterhin bei 1.000 Euro bleiben. Für Mitarbeiter hingegen mit zu Lasten lebenden Kindern bleibt die Höchstgrenze bei 2.000 Euro.

„Die Beibehaltung der Höchstgrenze ist eine sinnvolle Maßnahme und eine wirksame Unterstützung für die Betriebe. In der Tat ermöglichen es die Lohnzusatzleistungen, wie auch andere Instrumente der betrieblichen Sozialfürsorge, den Unternehmen, schnell und steuergünstig zugunsten ihrer Mitarbeiter zu intervenieren“, betont Moser.

Zu den Fringe Benefits gehören auch Gutscheine, so wie monni BON – der südtirolweit gültige Einkaufsgutschein: Bisher wurden heuer in Südtirol an die 20.000 Gutscheine mit einem Gesamtwert von 6,5 Millionen Euro verschenkt.

„Eine einzigartige Summe zum Wohle der Südtiroler Wirtschaft. Mit dem Gutschein werden die lokalen Kreisläufe gestärkt, und die Kaufkraft vor Ort wird gefestigt“, zeigt sich hds-Präsident Philipp Moser erfreut. Der Gutschein kann landesweit mittlerweile in über 1.400 Betrieben und Verkaufspunkten eingelöst werden.

Der monni BON wird von Betrieben für ihre Mitarbeiter erworben, um ihre Leistungen und ihr Engagement zu belohnen, aber auch von Privatpersonen als Geschenkidee Familienangehörige, Freunde und Bekannte. Der große Vorteil für die Betriebe und Arbeitgeber: Einkaufsgutscheine für Mitarbeiter sind bis zu diesem jährlichen Höchstbetrag weder der normalen Besteuerung noch Sozialabgaben unterworfen.

Bezirk: Bozen

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