Von: mk
Bruneck – Vom sozialen Mindesteinkommen, über Beiträge für Miete und Wohnungsnebenkosten bis hin zu Tarifermäßigungen, Unterhaltsvorschüssen, Taschengeldern und Soforthilfen – die Bandbreite der Leistungen der finanziellen Sozialhilfe ist groß. Familien und Einzelpersonen, die über ein unzureichendes Einkommen verfügen, können in den Sozialsprengeln um finanzielle Hilfe ansuchen. Dabei kommt es auch immer wieder zu Falscherklärungen, wie die Bezirksgemeinschaft Pustertal mitteilt. Auffallend hoch war dieser Anteil im Bereich der Covid-19-Soforthilfen.
Das Land hat den Bereich der finanziellen Sozialhilfe den Gemeinden und diese wiederum den Bezirksgemeinschaften delegiert. Somit liegt es im Aufgabenbereich der Sozialsprengel, Gesuche für finanzielle Hilfeleistungen anzunehmen und die entsprechenden Gelder auszuzahlen. Diese Gesuche unterliegen einer standardmäßigen Stichprobenkontrolle von mindestens sechs Prozent. In den vier Sozialsprengeln der Bezirksgemeinschaft Pustertal werden alle Gesuche sehr genau kontrolliert. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Gelder aufgrund falscher Angaben unrechtmäßig ausgezahlt werden.
In solchen Fällen wird den Ansuchenden eine Vorhaltung geschickt. Auf diese haben sie die Möglichkeit, innerhalb einer Frist eine Gegendarstellung zu unterbreiten. Stellt sich heraus, dass der finanzielle Beitrag tatsächlich unrechtmäßig ausgezahlt wurde, muss er rückerstattet werden. Zudem entscheidet ein Fachbeirat, ob neben der Rückzahlung auch eine Verwaltungsstrafe oder ein Ausschluss vom Bezug weiterer Leistungen verfügt wird.
Im Bereich der Soforthilfen rund um Covid-19 war die Fehlerquote bei Gesuchen deutlich höher als sonst. Während im Jahre 2020 von allen kontrollierten Gesuchen bei 23 Unstimmigkeiten festgestellt wurden, waren es im Jahr 2022 schon mehr als doppelt so viele. Die Gesuche mit falschen Angaben waren größtenteils Ansuchen um Covid-19-Soforthilfen.
Dieser Anstieg an Falscherklärungen spiegelte sich auch in den Einnahmen durch Rückerstattung wieder. Knapp 24.000 Euro an Rückzahlungen forderte die Bezirksgemeinschaft im Jahr 2020 von Antragstellern aufgrund falscher Angaben ein. Im vergangenen Jahr waren es ganze 140.000 Euro. Dem Präsidenten der Bezirksgemeinschaft Pustertal, Robert Alexander Steger, sind regelmäßige Kontrollen wichtig: „Es ist unbedingt notwendig, dass Menschen, welche Unterstützung brauchen, diese auch bekommen. Damit öffentliche Hilfsgelder aber tatsächlich bei den Schwächsten in unserer Gesellschaft ankommen und Beiträge und Soforthilfen nicht ausgenutzt werden, ist es wichtig die Voraussetzungen der Antragstellerinnen und Antragsteller genau zu prüfen.“
Christian Peintner, Wohnbauberater und Gewerkschafter im ASGB, nimmt zu den Falschangaben Stellung. „Wenn man sich das Procedere bei der Gesuchstellung genau anschaut, stellt man sich die Frage, wie angebliche ‚Falschangaben‘ zustande kommen sollen“, meint Peintner.
Der Gesuchsteller lege zunächst den Bankauszug des Bezugszeitraumes vor. Dies sei damit absolut transparent. Die Gesuche würden dann von den Beamten direkt ins System eingegeben. Der Gesuchsteller habe keine Einsicht und unterschreibe kein selbst ausgefülltes Gesuch, sondern im guten Glauben einen Ausdruck, der ihm vom Beamten zur raschen Unterschrift vorgelegt werde.
„Das Problem liegt im System der EEVE-Erklärung. Wenn ein Gesuchsteller damit vor Gericht geht, verliert die Bezirksgemeinschaft wie bei vergangenen ähnlich gelagerten Fällen“, erklärt Peintner.