Von: luk
Bozen – Bei der Ausschreibung zur Vergabe der außerstädtischen Buslinien wurden 44 Angebote abgegeben. Das Land hat nun den am Verfahren Beteiligten die vorläufigen Rangordnungen für die zehn Lose mitgeteilt.
Die Landesverwaltung hat vor kurzem den am Verfahren Beteiligten die vorläufigen Rangordnungen der zehn Lose für die europaweite Ausschreibung der Konzession der öffentlichen außerstädtischen Linienverkehrsdienste mit Autobussen des Landes mitgeteilt. Bis zum 8. Juni sind insgesamt 44 Angebote von 17 Teilnehmern bei der Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge (AOV) für die zehn ausgeschriebenen Lose eingegangen. Fünf der Teilnehmer haben ihren Sitz außerhalb des Landes. Nach den vorgeschriebenen Überprüfungen hat die Vergabeagentur die provisorischen Rangordnungen erstellt.
Die Dienste für die außerstädtischen Buslinien und somit rund 21 Millionen Buskilometer wurden Ende Februar – aufgeteilt in zehn Lose – EU-weit ausgeschrieben. Dabei betrug die Ausschreibungssumme für einen Gesamtzeitraum von zehn Jahren rund 714 Millionen Euro. Durch eine Lossperre kann ein Unternehmen maximal drei der zehn Lose zugeteilt bekommen. Die nach dem neuen Modus zu vergebenden Dienste sollen bereits in den kommenden Monaten starten.
Ausgearbeitet wurde die Neuorganisation der Dienste von der Landesabteilung Mobilität und der Vergabeagentur des Landes mit Beratung nationaler und internationaler Experten sowie wichtiger nationaler Organisationen in diesem Bereich wie der Wettbewerbsbehörde AGCM, der Behörde für Verkehrsregelung ART und der staatlichen Antikorruptionsbehörde ANAC. Für den Bereich gelten neben den Vorgaben der EU (EU-Verordnung Nr. 1370 von 2007) auch jene des Mobilitätsgesetzes des Landes und des Vergabekodexes.
Laut der Landeverwaltung ist dies nun ein weiterer wichtiger Schritt für die Vergabe der Dienste im öffentlichen Nahverkehr in Südtirol. Die zahlreiche Teilnahme an der Ausschreibung zeige, dass es reges Interesse der Wirtschaftsteilnehmer an der Übernahme der Dienste gebe. Bei der Verbesserung der Dienste setzt das Land auf Umweltfreundlichkeit, Digitalisierung sowie mehr Information und Angebot für die Fahrgäste.
Nach der Kommunikation der provisorischen Rangordnungen wird nun geprüft, ob ungewöhnlich niedrige Angebote abgegeben wurden. Weiters stehen die Kontrollen bezüglich ex-Artikel 80 (Ausschlussgründe) an sowie jene der Erfüllung der Teilnahmekriterien. Nach dem Abschluss dieses Schrittes kommt es zum Zuschlag und nach der Stillhaltefrist zum Vertragsabschluss.