Von: mk
Bozen – Heute hat im Landhaus 3 in Bozen eine Aussprache von Vertreterinnen und Vertretern des lvh unter der Führung von lvh-Vizepräsident Hannes Mussak sowie dem Obmann der Metzgerinnen und Metzger im lvh, Klaus Kofler, mit Landesrat Galateo stattgefunden. Im Mittelpunkt der Aussprache stand die beabsichtigte Revidierung des Gesetzes bezüglich Hausschlachtungen vom Juli 2023.
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass lediglich eine maximale Schlachtzahl von einer Großvieheinheit (GVE) erlaubt und auf 1,2 GVE mit Genehmigung des Amtstierarztes erhöht werden kann.
Das Thema soll in der nächsten Sitzung des Landtags diskutiert werden. Der lvh spricht sich gegen eine mögliche Abänderung des Gesetzten aus.
Laut der vom ASTAT im Jahr 2023 durchgeführten Umfrage zum Verbrauchervertrauen wurde aber festgestellt, dass in Südtirol in einer Familie durchschnittlich 2,55 Personen leben, während in Bauernfamilien durchschnittlich 2,56 Personen leben. Zudem ist die durchschnittliche Haushaltsgröße in Südtirol in kontinuierlichem Rückgang.
Somit sei die vorgeschlagene Menge an Fleisch für den Eigenkonsum zu hoch und das Risiko bestehe, dass ein Teil des Fleisches illegal verkauft werde. Des Weiteren wird bemängelt, dass oft die hygienischen, sowie auch Tierschutzbestimmungen nicht eingehalten werden könnten.
„Es wäre nicht nachvollziehbar, warum eine Bestimmung, die in Zusammenarbeit zwischen dem Landestierärztlichen Dienst, der Tierärztekammer, der Berufsgemeinschaft der Metzgerinnen und Metzger im lvh sowie dem Südtiroler Bauerbund entstanden ist und erst im Juli 2023 in Kraft getreten ist, nun gekippt werden sollte“, erklärt lvh-Vizepräsident Hannes Mussak.
„In Südtirol gibt es über 40 zugelassene Schlachthöfe, sodass es nicht notwendig erscheint, parallel dazu die Möglichkeiten der Hausschlachtung auszuweiten“, unterstreicht der Obmann der Metzgerinnen und Metzger im lvh, Klaus Kofler.