Von: luk
Bozen – Ein großer Teil der Anfragen, die beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen einlangen, betreffen den Autoverleih. In diesem Bereich gut informiert zu sein bedeutet beispielsweise, unerklärliche Belastungen auf der eigenen Kreditkarte bei einem bereits beendetem Mietverhältnis zu vermeiden.
Die häufigsten, dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen beim Autoverleih gemeldeten Beschwerden, betreffen angebliche Vertragsverletzungen durch den Verbraucher, wie z. B. die Übertretung der erlaubten pauschalen Tageskilometer oder die Rückgabe eines beschädigten Wagens. “Diesbezüglich muss angeführt werden, dass hier die meisten Probleme dann auftreten, wenn das Auto in Abwesenheit eines Mitarbeiters des Autoverleihs zurückgegeben wird: Dieser kontrolliert den Wagen erst sobald das Büro geöffnet ist, in Abwesenheit des Verbrauchers, welcher aber bis zur Wagenkontrolle durch einen Mitarbeiter für die am – geparkten – Auto entstandenen Schäden haftet (diese Klausel ist in jedem Autoverleih-Vertrag vorgesehen)”, erklärt das EVZ.
Ein Beispiel: Einige Wochen nach der Rückgabe des Autos bemerkt der Verbraucher eine Belastung in Höhe von 900,00 Euro auf seiner Kreditkarte, die er sich nicht erklären kann. Rebecca Berto, Rechtsberaterin des EVZ, stellt fest, dass der Grund für die Belastung in der offensichtlichen Nichteinhaltung der erlaubten pauschalen Tageskilometer von 120 km liegt, wie sie in jedem Autoverleih-Vertrag vorgesehen sind. Das Mietwagenunternehmen behauptete, der Konsument habe in drei Tagen eine Strecke von 5.000 km zurückgelegt: also eine Entfernung von Triest nach Moskau und zurück.
Im konkreten Fall hatte der Verbraucher bei der Rückgabe des Wagens kein Foto vom Kilometerstand gemacht. Ein bisschen mehr Vorsicht kann sehr hilfreich sein:
1) Lesen Sie sich die allgemeinen Vertragsbedingungen vor Vertragsabschluss genau durch, insbesondere jene, die sich auf die im Preis eingeschlossenen Leistungen und mögliche Zusatzkosten beziehen.
2) Für den Autoverleih gilt die Regel, dass jede, auch noch so kleine Delle oder Kratzer im Übernahmeformular (= Check-out) angegeben werden muss. Bestehen Sie darauf, dass dies geschieht! Ansonsten kann es Ihnen nämlich passieren, dass Ihnen die Reparaturkosten genau für diesen, nicht vermerkten Kratzer, in Rechnung gestellt werden.
3) Fotografieren Sie das Auto vor der Übernahme und vor der Rückgabe; machen Sie insbesondere Fotos vom Kilometerstand, der Benzinanzeige und der Karrosserie. Machen Sie auch ein Foto von der Nummer des Stellplatzes, wo Sie den Wagen geparkt haben. Vergewissern Sie sich auch, dass auf den Fotos Datum und Uhrzeit der Aufnahme vermerkt sind.
4) Verlangen Sie an der Tankstelle die Aushändigung des Beleges, der die volle Betankung des Autos vor dessen Rückgabe beweist. Dieser Beleg schützt Sie vor einer Abbuchung wegen angeblich fehlendem Treibstoff im Tank.
Nun wieder zurück zum Beispiel des Kilometerstandes: Die Beraterin des EVZ fragt den Konsumenten, ob das GPS seines Smartphones während des Urlaubs aktiviert war. Nach einigen Tagen meldet sich der Verbraucher mit den GPS-Daten, aus welchen hervorgeht, dass die während des Verleihs zurückgelegte Strecke 250 und nicht 5.000 km beträgt. Mit diesen Daten gelang es dem EVZ die Beschwerde positiv zu lösen und dem Verbraucher wurde die abgebuchte Summe erstattet.
Für weitere Informationen, Ratschläge und die Inanspruchnahme einer Schlichtung bei einer grenzüberschreitenden Beschwerde hilft das Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Bozen: www.euroconsumatori.org