Von: mk
Rom/Bozen – 800 Euro schon vor der Geburt des Babys und bis zu 3.000 Euro für die Kleinkindbetreuung – dieser Geldsegen ist im geplanten Haushalt 2017 der italienischen Regierung vorgesehen. Das Geld könnte bereits ab 1. Jänner ausgezahlt werden. Wer Anrecht darauf hat, muss sich aber erst entscheiden, berichtet die Sonntagszeitung Zett.
Das Paket zur Förderung der Familien wird laut der Regierung in Rom im Jahr 2017 rund 600 Millionen Euro ausmachen, im Jahr 2018 soll es auf 700 Millionen Euro aufgestockt werden.
Die zwei wichtigsten neuen Maßnahmen lassen aufhorchen: Einerseits handelt es sich um eine einmalige 800-Euro-Prämie für werdende Mütter, deren Kinder im Jahr 2017 auf die Welt kommen. Das Geld soll schon vor der Geburt des Kindes ausbezahlt werden, um die ersten Ausgaben zu decken. Andererseits ist ein Kinderhort-Gutschein in der Höhe von maximal 1.000 Euro jährlich über drei Jahre vorgesehen, und zwar für alle Kinder, die ab 1. Jänner 2016 geboren sind.
Vor drei Wochen hieß es noch, dass beide Maßnahmen unabhängig von der Höhe des Einkommens ausbezahlt werden. Allerdings ändern sich täglich die Details, weshalb genau Vorhersagen schwierig sind. Laut dem SVP-Landtagsabgeordneten Helmuth Renzler, der sich intensiv mit den geplanten Sozialmaßnahmen der römischen Regierung befasst, sei bei der einmaligen 800-Euro-Prämie nun die Rede, dass sie doch an eine Einkommensgrenze von 25.000 Euro laut ISEE-Berechnung pro Familie gebunden wird. Der Gutschein für Kinderhorte sei hingegen – derzeit noch – ohne Einkommensbegrenzung geplant.
Hintergrund für die Unklarheiten und die ständig neuen Details ist, dass es sich erst um den Haushaltsplan der Regierung, der unter anderem der EU vorgelegt wurde, die ihrerseits noch einige Änderungen wünscht. Danach muss das Haushaltsgesetz noch von beiden Kammern des Parlaments genehmigt werden. Der Prozess wird sich in den nächsten Wochen abspielen und es kann noch zu weiteren Anpassungen kommen. „Vor allem dann, wenn in den Berechnungen herauskommt, dass die Finanzmittel nicht reichen“, erklärt Renzler laut Zett.
Laut Renzler gibt es aber auch einen zweiten Haken: Die staatlichen Maßnahmen müssen auf die Vereinbarkeit mit den Landesmaßnahmen überprüft werden – etwa dem Kindergeld des Landes. „Es ist erst zu klären, ob sich Maßnahmen überschneiden und ob sie für diesen Fall kumulierbar sind“, betont Renzler laut Zett.
Alle jenen, die auf den Geldsegen gehofft haben, kann man daher nur raten, sich nicht zu früh zu freuen. Falls die Maßnahmen in Kraft treten, kann man sowieso erst ab Jänner die Anträge stellen.