Von: mk
Bozen – Bäuerliche Kleinbetriebe, die gesetzeskonform Urlaub auf dem Bauernhof anbieten, dürfen künftig bis zu acht Feriengäste unterbringen und das in zwei Ferienwohnungen oder vier Gästezimmern. Bis zu diesem Limit dürfen die bäuerlichen Unternehmer oder Unternehmerinnen ohne Antrag auf Zuweisung an Gästebetten aufstocken. Das hat die Landesregierung heute beschlossen.
Ein positives entsprechendes Gutachten des Rates der Gemeinden liegt vor. Mit dieser Ausnahmeregelung sollen kleine bäuerliche Familienbetriebe unterstützt werden, unterstreicht Landesrat Arnold Schuler: “Die Regelung gilt für bestehende und neu gegründete Betriebe gleichermaßen. Wir wollen mit den beschlossenen Kriterien sicherstellen, dass beim Urlaub auf dem Bauernhof die Landwirtschaft zuerst kommt und klar im Mittelpunkt steht und die bäuerlichen Familien gestärkt werden.”
Für die Betten, die darüber hinaus hinzukommen, gelten genaue Vorgaben. So müssen sich die Ferienwohnungen oder Gästezimmer in einem einzigen Gebäude an der Hofstelle befinden. Ausnahmen können Gemeinden im Falle von Gebäuden unter Denkmal- oder Ensembleschutz bestätigen. Innerhalb eines Jahres nach der Bettenaufstockung muss der Betrieb mit mindestens drei (von fünf) Blumen eingestuft werden oder die Teilnahme an einer registrierten und geschützten Qualitätsmarke erreichen sowie eine Verkaufsecke oder einen Hofladen mit mindestens drei veredelten Produkten oder ganzjährig Frühstück mit mindestens vier hofeigenen Produkten anbieten.
Für Unternehmen, in denen ein Mitglied der Kernfamilie beziehungsweise der Altbauer aktiv, kontinuierlich und selbstständig den Hof bearbeitet und auch an der Hofstelle wohnt, gilt eine zusätzliche Sondergenehmigung: In solchen Betrieben darf die Bettenanzahl auf maximal 15 Betten erhöht werden.