Von: bba
Bozen – Immer öfter bewirtschaftet nicht der Eigentümer seinen landwirtschaftlichen Grund selbst, sondern ein Dritter. In diesen Fällen rät der Südtiroler Bauernbund zu einem schriftlichen Pachtvertrag mit Beistand einer Berufsorganisation. Dieser bietet Verpächtern wie Pächtern viele Vorteile und schafft Rechtssicherheit.
Zu Martini beginnt traditionell das neue Landwirtschaftsjahr. Viele Grundeigentümer, die ihre land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücke nicht selbst bearbeiten, stehen vor der Entscheidung, wie die Bewirtschaftung im neuen Jahr erfolgen soll. Häufig wird die Bearbeitung des Grundes einem Dritten übergeben. Der Südtiroler Bauernbund ruft alle Grundeigentümer auf, die dauerhafte und entgeltliche Bewirtschaftung durch Dritte mit einem schriftlichen Pachtvertag mit Beistand einer Berufsorganisation zu regeln. „Ein solcher Pachtvertrag bringt sowohl dem Verpächter als auch dem Pächter viele Vorteile“, macht Bauernbund-Obmann Leo Tiefenthaler aufmerksam. „Bei den Verhandlungen und beim Vertragsabschluss steht sowohl dem Pächter als auch dem Verpächter ein Assistent der jeweiligen Berufsorganisation beratend zur Seite.“ Auch bei nachher auftretenden Unklarheiten hilft der Beistand.
Ein weiterer Vorteil: Mit einem schriftlichen Pachtvertrag mit Beistand einer Berufsorganisation können die Vertragsparteien vom sehr strengen nationalen Pachtgesetz abweichen. „Das Pachtgesetz sieht eine Mindestlaufzeit von 15 Jahren vor. Mit einem Pachtvertrag mit Beistand kann die Pachtdauer an die individuellen Bedürfnisse angepasst und der Zeitraum deutlich kürzer gewählt werden. Das ist wichtig, da häufig weder Pächter noch Verpächter eine 15-jährige Pachtdauer wünschen“, so Tiefenthaler.
Gleiches gilt für die Vertragsinhalte. „Sie können bei einem schriftlichen Pachtvertrag wiederum vom staatlichen Gesetz abweichen und individuell vereinbart werden. Das betrifft den Pachtzins oder die Regelung der Verbesserungen an den Pachtflächen samt Spesenaufteilung. Zudem können auch Sonderfälle berücksichtigt werden. All das bedeutet mehr Vertragsfreiheit.“
Außerdem bieten schriftliche Pachtverträge mit Beistand einer Berufsorganisation das höchste Maß an Rechtssicherheit. „Mündliche Pachtverträge können hingegen zu langwierigen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen. Und wer einem Dritten dauerhaft und gegen Entgelt einen landwirtschaftlichen Kulturgrund überlässt, geht automatisch ein Pachtverhältnis ein – mit den strengen gesetzlichen Bestimmungen“, warnt Tiefenthaler. Bei schriftlichen Pachtverträgen hingegen kann das Vertragsverhältnis bis ins letzte Detail geregelt werden. Für Pächter bieten schriftliche Pachtverträge zudem den Vorteil, dass sie die Verträge bei der Berechnung von eventuellen Förderungen für die Landschaftspflege geltend machen können.
Was für Grundeigentümer ebenfalls wichtig ist: Wenn ein Dritter einen landwirtschaftlichen Grund mit Fremdarbeitskräften ohne einen Pacht-, Leih- oder ähnlichen Vertrag bewirtschaftet, könnte das als Schwarzarbeit ausgelegt werden. Die Konsequenzen trägt der Grundeigentümer.
Leider gibt es noch immer Vorbehalte gegen den Abschluss eines Pachtvertrages, und das sowohl von Seiten der Verpächter als auch der Pächter. „Diese sind aber unbegründet. Ein Beispiel: Bei einer Pacht ist die Ersitzung des Pachtgrundes ausgeschlossen“, so Tiefenthaler. Außerdem ist der Aufwand für den Abschluss eines Pachtvertrages gering.
Fazit: Der landwirtschaftliche Pachtvertag mit Beistand einer Berufsorganisation ist die sicherste Art, die Nutzung eines Kulturgrundes entgeltlich einem Dritten zu übertragen.
Der Südtiroler Bauernbund bietet den Dienst des Beistandes für den Abschluss von Pachtverträgen an. Er berät dabei sowohl die Pächter als auch die Verpächter. Interessierte können sich an eines der Bauernbund-Bezirksbüros wenden.
Wer mehr Informationen zu Pachtverträgen möchte, erhält in den SBB-Bezirksbüros das Faltblatt „Eine sichere Sache! Der landwirtschaftliche Pachtvertrag mit Beistand einer Berufsorganisation“. Darin werden neben allgemeinen Informationen die Rechte und Pflichten von Pächtern und Verpächtern beschrieben.