Von: mk
Bozen – Die italienische Regierung hat ein Gesetz eingeführt, das vorsieht, dass Unternehmen, die Arbeiten in Höhe von mehr als 516.000 Euro im Zusammenhang mit steuerlich begünstigten Bauarbeiten ausführen, ab 1. Jänner 2023 über eine SOA-Qualifizierung verfügen müssen. Wie das Baukollegium erklärt, werden sich dadurch aber für die lokale Bauwirtschaft keine großen Änderungen ergeben.
„Bei den Steuerguthaben, die beispielsweise im Rahmen des sog. Superbonus vergeben werden, handelt es sich um öffentliche Gelder. Infolgedessen ist es für uns verständlich, dass der Staat für Arbeiten im Zusammenhang mit dem Erhalt eines Steuerbonus einen Qualifikationsnachweis verlangt, auch wenn wir uns bewusst sind, dass die SOA-Qualifizierung vielleicht nicht die Ideallösung darstellt. Bedenkt man aber, dass seit Einführung des Superbonus in Italien 30.000 Bauunternehmen neu gegründet worden sind, so ist es auch für das Gesamtwohl der Bauwirtschaft wichtig, dass gewisse Rahmenbedingungen geschaffen werden“, so Michael Auer.
Wie der Geschäftsleiter des Baukollegiums, Thomas Hasler, erklärt, sind von der Regelung alle Unternehmen betroffen, die einen Werkvertrag oder Unterauftrag über einen Betrag von mehr als 516.000€ für die Durchführung steuerlich begünstigter Maßnahmen unterzeichnen. „Der Begriff “Ausführung” deutet dabei darauf hin, dass es sich um den im Einzelauftrag/Unterauftrag definierten Betrag der Bauleistungen handelt. Wenn der Wert der Arbeiten, die Gegenstand des Einzelauftrags sind, diesen Grenzwert nicht überschreitet, müssen die ausführenden Unternehmen auch nicht qualifiziert sein, auch wenn der Gesamtbetrag unter Berücksichtigung der Einzelaufträge höher ist“, so Hasler.
Wie Auer und Hasler betonen, ist bei der Auftragsvergabe aber eine Kontrolle wichtig, denn die Vergabe von Aufträgen über 516.000 Euro an Unternehmen, die über diese Qualifikation verfügen, ist eine Voraussetzung für den Zugang zu Steuervorteilen. „In erster Linie liegt es dabei in der Verantwortung und im Interesse des Auftraggebers selbst, diese Überprüfung vorzunehmen. Grundsätzlich sind 516.000 Euro aber ein relativ hoher Schwellenwert. Wenn ein Unternehmen in der Lage ist, einen Auftrag in dieser Größenordnung durchzuführen, muss es über gewisse finanzielle und qualitative Voraussetzungen verfügen. In der Regel haben diese Unternehmen eine entsprechende SOA-Zertifzierung“, so Auer und Hasler abschließend.