Von: luk
Bozen – Auf Terminvereinbarung und auf Fristenverlängerungen setzt das Land, um der nach der vorzeitigen Schließung touristischer Betriebe erwarteten Gesuchsflut um Arbeitslosengeld entsprechen zu können.
Die vorzeitige Schließung von Tourismusbetrieben im Zusammenhang mit Covid-19 hat zur Folge, dass viele Beschäftigte aus dem In- und Ausland angesichts des vorzeitigen Saisonschlusses ihren Antrag auf Arbeitslosengeld nun gleichzeitig stellen. Um Lösungen zu finden und Verfahren abzustimmen, hat sich Landesrat Philipp Achammer heute mit den Patronaten getroffen. Er hat aber auch mit dem Arbeitsministerium in Rom Kontakt aufgenommen, um eine staatsweite Terminverlängerung zu erwirken. Und schließlich hat er am heutigen Abend noch eine Verfügung unterzeichnet, mit der der Schalterdienst der Arbeitsämter im Sinne der Sicherheitsbestimmungen eingeschränkt wird.
Arbeitslosengeld: Rund 4000 Meldungen erwartet
Wie die Meldung der Arbeitslosigkeit abgewickelt werden können, ohne die Gesundheit und Sicherheit der Antragstellenden und der Bediensteten zu gefährden, darüber tauschten sich am Nachmittag im Landhaus 1 in Bozen Landesrat Achammer und der Abteilungsdirektor für Arbeit, Stefan Luther, mit den Patronaten aus. “Die derzeitigen Bestimmungen sehen eine Meldefrist von acht Tagen vor”, betonte Arbeitslandesrat Achammer. Normalerweise verteilen sich zu Saisonsende die Ansuchen auf mehrere Wochen. Angesichts der Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus wird ein Ansturm von Meldungen erwartet. Gerechnet wird mit etwa 4000 Meldungen.
Patronat und Arbeitsämter verringern Schalterdienste
“Der Arbeitslosenstatus kann telematisch anhand der digitalen Identität direkt beim NISF/INPS vorgenommen werden oder telefonisch über das Callcenter des Fürsorgeinstituts”, sagte der Landesrat, “aber die Mehrzahl der Personen wählt den Weg über ein Patronat.” Das würde zu großen Menschenansammlungen vor den Patronatsschaltern führen. “Da wir solche zum Schutz unser aller Gesundheit vermeiden müssen, werden die Patronate den Schalterdienst auf ein Minium verringern und ihre Arbeit nach telefonisch vereinbarten Terminen ausrichten”, fasste Achammer die Ergebnisse der heutigen Aussprache zusammen.
Telefonische Vormerkungen
Ähnliches gilt auch für die Arbeitsvermittlungszentren, welche die Aufgabe haben, den Arbeitslosenstatus zu bestätigen. Auch sie werden den Schalterdienst einschränken. Eine Anordnung zur teilweisen Schließung der Arbeitsämter für den Parteienverkehr, wie sie bereits in anderen Regionen Italiens erfolgt ist, wird der Arbeitslandesrat heute unterzeichnen. “Wir rufen alle Arbeitnehmenden auf, nicht ins Arbeitsamt zu gehen. Das Arbeitsamt ruft sie für die Bestätigung an”, sagte Landesrat Achammer.
Staatsweite Firstenverlängerung erwartet
Im Arbeitsministerium in Rom, zu dem der Landesrat heute Kontakt aufgenommen hat, soll hingegen eine Verlängerung der Fristen erreicht werden. “So könnten wir unsere Spielräume erweitern, ohne dass dadurch die Anspruchsberechtigten etwas verlieren”, betonte Landesrat Achammer.
“Vorsichtsmaßnahmen beachten”
Die Arbeitnehmer in der SVP unterstützen die von der Landesregierung getroffenen Vorsichtsmaßnahmen, die aufgrund der momentanen Situation rund um COVID19 berücksichtigt werden müssen. So auch die Maßnahmen, die Philipp Achammer, Landesrat für Arbeit, in Bezug auf die Dienstleistungen des INPS und der Patronate vorgesehen hat. Damit soll zweierlei gewährleistet werden: Zum einen die Einschränkung des Parteienverkehrs in den Arbeitsämtern und Patronaten, um der Entstehung von Infektionsherden vorzubeugen und zum anderen die weitere Gewährleistung von Diensten, wie beispielsweise die Abwicklung des Antrages auf Arbeitslosengeld.
„Wir finden die Vorsichtsmaßnahmen, die Arbeitslandesrat Philipp Achammer getroffen hat, absolut richtig und notwendig. Schließlich müssen die öffentliche Gesundheit und die Eindämmung des Virus erste Priorität haben“, betont Magdalena Amhof, Vorsitzende der SVP-ArbeitnehmerInnen. “Dennoch werden wir alles unternehmen, um den Lohnabhängigen, welche im Zuge dieser Ausnahmesituation mit Einkommensausfällen rechnen müssen, die Dienstleistungen zu gewährleisten, die notwendig sind, um in den Genuss der ihnen zustehenden Ausgleichszahlungen oder des Arbeitslosengeldes zu kommen. In dieser speziellen Situation drängen sich auch Fragen auf, wie Familien und BürgerInnen in ihrem Alltag unterstützt werden können. Diesbezügliche Initiativen werden gegenwärtig besprochen”, sagt Amhof. Auch in Bezug auf mögliche finanzielle Maßnahmenpakete, ob auf staatlicher oder provinzieller Ebene, werde man alles dafür tun, damit es eine gerechte Aufteilung und Kompensation der Hilfsmittel zwischen allen Betroffenen geben wird. „Diese Krise führt uns eindrucksvoll vor Augen, wie angreifbar wir sind. Was uns jetzt hilft, ist vor allem der Zusammenhalt untereinander. Wir müssen Verantwortung übernehmen – uns selbst und anderen gegenüber. Deshalb mein Appell an alle: Halten wir uns an die Vorsichtsmaßnahmen, nehmen wir diese schwierige Herausforderung an, agieren wir mit Hausverstand und lassen wir uns nicht von Angst und Panik treiben”, so die ArbeitnehmerInnen-Vorsitzende.