Von: luk
Bozen – Mit einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof am 25. September erklärt, dass die Begrenzung für Unteraufträge (ehemalige Weitervergabe) bei öffentlichen Ausschreibungen, die der italienische Gesetzgeber vorgesehen hat, rechtswidrig ist.
Das Kollegium der Bauunternehmer nimmt diese Entscheidung erfreut zur Kenntnis: „Gemeinsam mit unserem Dachverband ANCE haben wir uns lange dafür stark gemacht, dass die in Italien geltende Begrenzung für Unteraufträge, die zuerst bei 30 und dann bei 40 Prozent lag, abgeschafft wird. Nun hat uns der Europäische Gerichtshof recht gegeben“, ist Präsident Michael Auer zufrieden.
Die Begrenzung für Unteraufträge verhinderte vielfach die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, um sich größere Aufträge zu sichern. „In Südtirol gibt es nur wenige Unternehmen, die über die notwendigen Voraussetzungen verfügen, um alleine fast alle Arbeiten bei größeren Aufträgen auszuführen“, erklärt Auer.
Nun hofft das Kollegium der Bauunternehmer darauf, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom italienischen Gesetzgeber so rasch als möglich umgesetzt wird.