Von: pf
Bozen – Mit großem Aufsehen wurde im Juni 2016 die begünstigte Altersteilzeit eingeführt. Damals dachte Italien das Rad neu erfunden und eine Maßnahme gesetzt zu haben, die in großem Stil genutzt werden würde. Nun die Ernüchterung: 200 Ansuchen italienweit, gar nur eines in Südtirol.
Laut ASGB-Jugend ist der Misserfolg der begünstigten Altersteilzeit auch keineswegs überraschend, sondern vorauszusehen gewesen. Die Kriterien für die begünstigte Altersteilzeit, nämlich das Erreichen des Pensionsantrittsalters für eine Altersrente von 66 Jahren und sieben Monaten innerhalb 2018, sind derart hoch angesetzt, dass schlicht und einfach die meisten Nutznießer dieser Maßnahme bereits großteils in Rente sind. Sinnvoll wäre eine begünstigte Altersteilzeit für jene gewesen, die mit der vorzeitigen Rente in Pension gehen: wenn jene Angestellten, die im Jahr 2018 die nötigen Beitragsjahre für die vorzeitige Rente erreichen, ab 2016 für die begünstigte Altersteilzeit optieren hätten können, hätte man viel mehr potentiell Interessierte erreicht.
„Dass sich drei Viertel der Südtiroler Arbeitnehmer laut AFI-Umfrage vorstellen können in Altersteilzeit zu gehen, bestätigt, dass Potential in dieser Hinsicht vorhanden ist. Der Hund ist also im normativen Bereich der nationalen Regelung begraben. Deshalb wird die ASGB-Jugend nicht müde auf ein bereits seit 2015 in der Personalordnung des Landes verankertes Gesetz zu verweisen: nämlich den Generationenpakt. Damit würden nicht nur Bedienstete, die drei bis fünf Jahre vor ihrer Pensionierung stehen, ihre Arbeitszeit reduzieren können, sondern auch Personen bis 35 Jahre zur Wiederherstellung des ursprünglichen positiven Beschäftigungssaldos angestellt. Man hätte also zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Die Umsetzung des Generationenpaktes im öffentlichen Dienst ist aufgrund von Widerstand seitens der Staatsbuchhaltung momentan auf Eis gelegt. Diesbezüglich fordern wir die Südtiroler Parlamentarier auf, nochmals zu intervenieren“, schreibt die ASGB-Jugend in einer Presseaussendung.
„Dennoch gäbe es die Möglichkeit – simultan zur Klärung der Situation im öffentlichen Dienst – einer unmittelbaren Umsetzung des Generationenpaktes im Privatsektor, so wie es uns die Autonome Provinz Trient bereits seit 2013 vormacht. Unter anderem hat der Südtiroler Betrieb Finstral in seinem Werk in Scurelle bereits von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Rahmen der autonomen Zuständigkeiten sollte in diesem Kontext wirklich ausgereizt werden um lokalbezogenen Bedürfnissen Rechnung zu tragen und de facto nicht von staatlichen Dekreten, die von vorn herein zum Scheitern verurteilt sind, abhängig zu sein.“, erklärt die ASGB-Jugend abschließend.