Von: apa
In Wien sind Kurzzeitvermietungen inzwischen streng geregelt. Bei Kontrollen gehen aber nicht nur Vermieter einzelner Unterkünfte ins Netz: Bei jüngst durchgeführten Schwerpunktaktionen der Baupolizei sind sogar zwei illegale Hotels entdeckt worden. Auch gegen Mieterinnen und Mieter von Gemeindebauten, die ihre Wohnung unerlaubt auf Plattformen wie Airbnb anbieten oder angeboten haben, wird nun vehement vorgegangen.
In Wien gelten seit 1. Juli 2024 strengere Regeln für die touristische Kurzzeitvermietung von Wohnungen. Untersagt ist diese etwa, wenn die Mietdauer von insgesamt 90 Tagen im Jahr überschritten wird. Lediglich mit einer Ausnahmebewilligung ist das möglich. Kontrolliert werden die Vorschriften durch ein neu bei der Baupolizei (MA 37) eingerichtetes Referat.
Kontrollen mehrmals wöchentlich
Laut dem Büro der zuständigen Stadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) finden mehrmals die Woche Kontrollen statt. Geprüft werden dabei Anzeigen und Verdachtsfälle. In bestimmten Grätzeln gab es nun aber auch Schwerpunktaktionen – basierend unter anderem auf eigenen Online-Recherchen auf den einschlägigen Plattformen. Am Wiedner Gürtel konnten dabei zwei illegale Hotelbetriebe ausgehoben werden. In den Gebäuden wurde in großem Stil vermietet. Auch in einem Hochhaus in Favoriten gab es zahlreiche zweckwidrige Verwendungen.
Bis Ende März 2025 sind insgesamt 887 Anzeigen im Referat eingelangt. Es setzte bereits 163 Strafanträge. Bei schweren Verstößen oder wiederholtem Zuwiderhandeln kann das Höchststrafmaß laut Stadt bis zu 50.000 Euro pro Wohnung betragen. Es gibt jedoch auch Vermieter, die den legalen Weg beschreiten: Seit Inkrafttreten der Novelle sind insgesamt 808 Anträge auf Kurzzeitvermietung bei der Baupolizei eingelangt.
“Mit der restriktiven Neuregelung der Kurzzeitvermietung in Wien ist es uns gelungen, Leerstand gezielt zu mobilisieren. Gleichzeitig konnten wir den ursprünglichen Gedanken der Kurzzeitvermietung – Privatpersonen, die auf Grund einer längeren Reise ihre Wohnung zur Verfügung stellen wollen, – mit der 90-Tage Regelung bewahren. Die Ergebnisse der Kontrollen und das politische Feedback zeigen, dass wir einen sehr guten Weg gefunden haben”, zeigte sich Wohnbaustadträtin Gaal am Montag in einer Mitteilung erfreut.
Gemeindebaumieter ausgeforscht
Keine Fristen gibt es bei Gemeindewohnungen. Deren Unter- und Weitervermietung ist seit jeher generell verboten. Der Stadt war vor allem das Anbieten derartiger Objekte über Airbnb ein Dorn im Auge. Wiener Wohnen klagte 2020 die Plattform und bekam nach mehreren Instanzen 2022 Recht. Seither ist Airbnb das Feilbieten von Gemeindewohnungen untersagt und das Unternehmen muss sicherstellen, dass keine Vermietungsanzeigen für eine Gemeindewohnung dort zu finden sind.
Das Urteil verpflichtete Airbnb auch, die Umsätze und Gewinne, die durch die Überlassung erzielt wurden, bekanntzugeben. In weiterer Folge wurden nun die Vermieterinnen und Vermieter ausgeforscht, wobei laut Rathaus sogar Detektive im Einsatz waren. Ergebnis: Von 2012 bis 2022 haben insgesamt 250 Personen ihre kommunale Wohnung illegal untervermietet, in rund 100 Fällen wurde dabei die Bagatellgrenze von wenigen Nächten deutlich überschritten.
Für die Betroffenen gab es jetzt Konsequenzen: Die Kündigung des Mietverhältnisses und eine dauerhafte Sperre für den Gemeindebau. 70 Leute haben ihre Gemeindewohnung in weiterer Folge bereits aufgegeben. Außerdem beabsichtigt Wiener Wohnen, die nachträgliche Herausgabe des erzielten Gewinns einzufordern, wie es hieß. Personen, die nur für einen oder wenige Tage ihre Wohnung zur Verfügung gestellt haben, wurden verwarnt.
Opposition fordert weitere Maßnahmen
Den Grünen gehen die Maßnahmen der Stadt zu wenig weit. Diese habe den “Wohnraub” durch die Plattformen lang kleingeredet, wurde in einer Aussendung kritisiert. “Wir machen seit Jahren auf das Problem aufmerksam, dass immer mehr Wohnungen dauerhaft in Tourismus-Appartements umgewandelt werden”, hielt Parteichefin Judith Pühringer fest. Die Grünen fordern unter anderem eine weitere Ausweitung von Wohnzonen, in denen keine kommerzielle Kurzzeitvermietung mehr möglich ist.
Die ÖVP urgierte eine weitere Intensivierung der Überprüfungen. “Anstatt sich in Wahlkampfzeiten für vermeintliche Erfolge über Gebühr selbst zu loben, sollte die verantwortliche Stadträtin endlich alles daransetzen, auch wirklich effektive Kontrollen in Zusammenhang mit der verbotenen Untervermietung bei Wiener Wohnen sicherzustellen”, meinte Wohnbausprecher Peter Sittler. Denn 100 ausgeforschte Fälle bei 220.000 Gemeindewohnungen seien nicht realistisch. Die Anzahl müsse angesichts vieler Berichte und Verdachtslagen höher sein, zeigte er sich überzeugt.
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