Von: luk
Bozen – Neue Ärzte werden in mit einem Beitrag von bis zu 1.200 Euro gefördert, mit den Gewerkschaften wird die Einigung zur vernetzten Gruppenmedizin unterzeichnet.
Die Landesregierung hat heute (6. Februar) zwei Beschlüsse gefasst, die die Hausärzte betreffen. Der erste Beschluss betrifft die Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für Hausärzte, beim zweiten geht es um die vernetzte Gruppenmedizin. Zwei wichtige Aspekte des Landesgesundheitsplans, die zum einen darauf abzielen, dass mehr Ärzte den Beruf des Hausarztes ergreifen, zum anderen die medizinische Versorgung am Wohnort weiter stärken, erklärt Gesundheitslandesrätin Martha Stocker.
Was die Kriterien für die Gewährung der Beiträge für Hausärzte betrifft, so handelt es sich um eine Reihe von Maßnahmen, die den Beruf des Hausarztes attraktiver machen sollen. Sie zielen darauf ab, den Beginn der Tätigkeit von Allgemeinmedizinern zu fördern, die sich, vertragsgebunden mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb, in Südtirol niederlassen und weniger als 1000 eingeschriebene Patienten haben. Die Förderung besteht darin, dass für jeden Arzt, der bis zu 500 Patienten hat, monatlich 1200 Euro ausgezahlt werden, hat der Arzt bis zu 1000 Patienten, steigt diese Summe auf 800 Euro monatlich. Die Förderung wird für höchstens drei Jahre ausgezahlt und läuft jedenfalls aus, sobald der Arzt mehr als 1000 Patienten hat. Das Ausmaß der Förderungen wird auf 150.000 Euro pro Jahr beschränkt, sie sind Teil jener 9 Millionen Euro, die die Landesregierung im Frühjahr 2017 für die Förderung der Allgemeinmedizinbereitgestellt hatte.
Der zweite Beschluss in Sachen Hausärzte ermächtigt Landesrätin Stocker, den Vertrag mit den Hausärztegewerkschaften zu unterschreiben, mit dem die vernetzte Gruppenmedizin (VGM) gestartet wird. Diese neuen Bestimmungen haben das vorrangige Ziel, die wohnortnahe Versorgung rund um die Uhr zu gewährleisten, auch am Wochenende. Konkret sieht das Modell so aus: Untertags betreuen die jeweiligen Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten in ihrer Praxis, während in der Nacht ein gemeinsamer Dienst zur Verfügung gestellt wird. “Besonders wichtig ist diese Kontinuität für chronisch kranke Menschen”, sagte Stocker in der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung, Ziel der Maßnahme sei es aber auch, die Notaufnahmen zu enlasten. Angeboten werden diese vernetzten Gruppen sprengelübergreifend, mindestens 20 Ärzte sind für höchstens 30.000 Patienten zuständig. Schließt der Sanitätsbetrieb neue Vereinbarungen mit Ärzten ab, so werden diese automatisch in eine bestehende Gruppe des jeweiligen Einzugsgebiets integriert. Auch wenn die vernetzte Gruppenmedizin über Einzugsgebiete hinweg aktiv ist, bleibt die Arztwahl des Bürgers auf jene Ärzte, die für das Einzugsgebiet, in das der Wohnort des Bürgers fällt, beschränkt. Jede so vernetzte Gruppe wählt einen Koordinator, der Schnittstelle zum zuständigem Gesundheitsbezirk ist. Die Ärzte werden auch telematisch mit dem EDV-System des Sanitätsbetriebs vernetzt, sodass sie alle Zugang zu allen Patientendaten haben.