Von: mk
Bozen – Die öffentlichen Ausschreibungen bereiten den Handwerkern arge Bauchschmerzen. Dieses Mal geht es um die Preise, die bei einigen Bauvorhaben dermaßen abgesenkt werden, sodass einheimische Betriebe kaum mehr Interesse an Aufträgen mit der öffentlichen Hand haben.
Bereits mehrfach sei es passiert, dass aufgrund zu hoher Projektkosten die Preise für die effektiven Arbeiten bei öffentlichen Aufträgen um 35 bis 50 Prozent gesenkt wurden. Und dies obwohl das Richtpreisverzeichnis für den Hoch- und Tiefbau vorliegt. lvh-Baugruppenobmann Markus Bernard spricht klare Worte: „Warum sollten wir weiterhin das Richtpreisverzeichnis führen, um auf Landesebene faire Preise festzulegen, wenn diese gar nicht erst zur Anwendung kommen? Drastische Preisabsenkungen bringen gefährliche Auswirkungen für den gesamten Wirtschaftskreislauf mit sich. Einheimische Betriebe können zu solchen Konditionen nämlich nicht anbieten und arbeiten. Es gibt eine klare Schmerz- und Existenzgrenze.“ Bedenken müsse man vor allem den volkswirtschaftlichen Schaden, der dadurch für die einzelnen Gemeinden entstehe: auswertige Firmen nehmen nicht nur einheimische Aufträge, sondern auch Arbeitsplätze weg, sodass eine bedeutende Wertschöpfung im Ort verloren geht. Häufig verzögern sich Projekte auch, weil provinzfremde Firmen in Konkurs gehen und die Arbeiten erneut ausgeschrieben werden müssen. Auch die Schwarzarbeit würde durch solche Abgebote ungewünschten Nährboden finden.
Bernard richtet seinen Appell vor allem an die Architekten und Planer: „Richtpreisverzeichnisse haben den Sinn und Zweck, ein Hilfsinstrument bei der Preisdefinition darzustellen. Alle bei öffentlichen Ausschreibungen beteiligten Subjekte sollten entsprechende Verantwortung übernehmen und Bauvorhaben effizient, transparent und gewinnbringend planen. Mehrkosten löst man nicht damit, indem einfach die Preise gesenkt werden.“
Architektenkammer ebenso empört
Unverständnis für derartige Preisgestaltungen äußert auch der Präsident der Südtiroler Architektenkammer Johann Vonmetz: „Die Richtpreisverzeichnisse werden im paritätischen Einverständnis offiziell genehmigt und müssen zur Anwendung kommen, ansonsten sind in der Bauphase Probleme bis hin zu Konkursen vorprogrammiert.“ Angesprochen wurden die Problematik und die Konsequenzen von drastischen Preisangeboten auch bei der gestrigen Jahresversammlung des Kollegiums der Bauunternehmer.