Von: mk
Bozen – Vor kurzem haben die vier Genossenschaftsverbände und die Vertreter der Gewerkschaften im Raiffeisenhaus in Bozen das neue gewerkschaftliche Abkommen für Tagesmütter unterzeichnet.
Wer in Südtirol als Tagesmutter arbeitet, konnte bisher zahlreiche Leistungen, die für andere Berufsbilder selbstverständlich sind, nicht beanspruchen. So gab es für sie weder bezahlte Freistunden noch Urlaub im eigentlichen Sinne, entsprechende Leistungen, wie z.B. die Abfertigung wurden pauschal abgefunden. Das wird sich nun ändern, denn seit Ende Mai (28.05.2018) ist eine neue kollektivvertragliche Vereinbarung in Kraft. Die Vertreter der vier großen Genossenschaftsverbände, Raiffeisenverband Südtirol, Confcooperative Alto Adige – Südtirol, Legacoopbund, A.G.C.I Alto Adige – Südtirol, haben zusammen mit den Vertretern der Südtiroler Gewerkschaften, ASGB, AGB-CGIL, SGBCISL Fisacat, ÖDV-Fp und dem SGK-UIL, ein neues kollektivvertragliches Abkommen für Tagesmütter erarbeitet und es vor kurzem in Bozen unterzeichnet. Die einheitlich geregelten und bindenden Vertragsbedingungen für Tagesmütter sind bereits gültig und bringen dieser Berufsgruppe eine deutlich bessere soziale Absicherung.
Christian Tanner, Vizedirektor im Raiffeisenverband Bozen, betont: „Mit diesem Abkommen wird das Berufsbild Tagesmutter aufgewertet und eine Angleichung an andere Berufskategorien erzielt.“ Eine Tagesmutter betreut Kinder im Vorschulalter in der eigenen Wohnung, muss ein entsprechendes Berufsdiplom besitzen und die vorgesehenen Weiterbildungskurse und Supervisionen besuchen. In Südtirol arbeiten derzeit rund 250 Tagesmütter.