Von: mk
Bozen – Das Landesgesetz zur neuen Südtiroler Handelsordnung wird im September vom Landtag behandelt. Ein wesentlicher Teil im neuen Regelwerk ist dem Bereich des Wanderhandels gewidmet, bei dem es in erster Linie um die Anpassungen an wesentliche gesamtstaatliche und europäische Richtlinien geht – mit dem Ziel, den rund 500 Wanderhändlern in Südtirol mehr Planungs- und Investitionssicherheit zu garantieren, so der hds – Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol.
Bei einem Treffen mit dem zuständigen Landesrat Philipp Achammer konnte der hds neulich seine Position dazu untermauern. Bekanntlich hat das italienische Haushaltsgesetz 2019 die Wanderhändler definitiv aus der so genannten Bolkestein-Richtlinie ausgenommen. Diese europäische Richtlinie aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass die Standplatzkonzessionen auf öffentlichen Flächen neu auszuschreiben sind. Das kürzlich erlassene italienische Staatsgesetz widerspricht aber dieser Richtlinie.
„Wir sind dafür, die Standplatzkonzessionen, die alle mit Ende 2020 verfallen, nicht neu auszuschreiben, denn das derzeitige Staatsgesetz sieht keine Ausschreibungsverfahren vor. Dafür sollten die bestehenden Konzessionen für weitere 12 Jahre erneuert werden – so wie das bereits andere Regionen (Piemont und Toskana) umgesetzt haben“, erklärt hds-Präsident Philipp Moser.
Für neue oder freigewordene Standplatzkonzessionen bei bereits bestehenden Märkten oder neuen Märkten sieht die Berufsgruppe sehr wohl die Notwendigkeit, dass Kriterien ausgearbeitet werden, damit die Gemeinden diese Standplätze zuweisen können.
„In der derzeitigen Situation, auch auf gesamtstaatlicher Ebene, ist die automatische Verlängerung der Standplatzkonzessionen die beste Lösung. Von daher gibt es heute keine Notwenigkeit, Neuausschreibungen in der neuen Handelsordnung vorzusehen“, so Moser abschließend.