Von: luk
Bozen – Grünes Licht der Landesregierung: Die Einheitliche Erhebung des Vermögens und des Einkommen wird als Berechnungsgrundlage auch für Studienbeihilfen für den Besuch von Oberschulen im Ausland angewandt.
In diesem Schuljahr wird die Einheitliche Erhebung des Vermögens und des Einkommen (EEVE) als Berechnungsgrundlage auch für Studienbeihilfen für den Besuch von Oberschulen und Berufsbildungs-Vollzeitkursen außerhalb von Südtirol angewandt. Dies hat die Landesregierung auf Vorschlag von Bildungslandesrat Philipp Achammer in ihrer heutigen (25. Juni) Sitzung beschlossen. “Somit gilt für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Studienort dieselbe Bewertungsgrundlage”, unterstreicht Landesrat Philipp Achammer, der den Beschlussvorschlag heute seinen Kolleginnen und Kollegen in der Landesregierung unterbreitet hat: “Zielgruppe sind Jugendliche und Erwachsene, die Oberschulen und Berufsbildungs-Vollzeitkurse außerhalb Südtirols besuchen.”
Diese Verordnung regelt unter anderem die Zugangsvoraussetzungen für eine Studienbeihilfe sowie die Höhe der Beihilfe. Die Höhe der Beihilfe ändert sich im Vergleich zu den vorhergehenden Jahren nicht. Auch bei den Staffelungen gibt es keine Änderungen, es sind wie im Vorjahr neun Staffelungen vorgesehen.
Im Unterschied zu den Heimstipendien in Südtirol kann der Antrag um Studienbeihilfe für Schulen im Ausland nicht online auf der Website der Südtiroler Landesverwaltung gestellt werden, vielmehr muss der Antrag in Papierform ausgefüllt und per E-Mail oder auf dem Postweg verschickt werden. Informationen können im Landesamt für Schulfürsorge in der Landessabteilung Bildungsförderung eingeholt werden.