Von: mk
Bozen – Bioland Südtirol hat ein Forderungsdokument an Senator Luca De Carlo von Kommission für Handel, Tourismus, Landwirtschaft auf der Messe Biolife in Bozen übergeben.
Laut Bioland gibt es zwei Themen der nationalen Gesetzgebung, welche die Biolandwirtschaft empfindlich schädigen, wenn sie nicht geändert werden: In Italien werden die Rückstände von chemisch synthetischen Pflanzenschutzmitteln auf Bioprodukten mit dem Ministerialdekret 309/2011 „Contaminazioni accidentali e tecnicamente inevitabili di prodotti fitosanitari in agricoltura biologica“ geregelt. Das Dekret schreibt einen Grenzwert von 0,01 mg pro Kilogramm vor. Einen solchen Grenzwert gibt es – außer in Italien und Belgien – europaweit nicht, weil es eben problematisch ist, wenn Biolandwirtinnen und -landwirte im Abdriftsfall belangt werden, weil ihre Produkte über dem sehr gering gehaltenen Grenzwert liegen, und somit nicht mehr in den Handel kommen dürfen. Bioland plädiert für einen guten Konsumentenschutz, aber nicht zulasten der Bauern und Bäuerinnen. Auch werde hier nicht dem Verursacherprinzip Rechnung getragen.
Die Einführung von restriktiven Kriterien in der Biolandwirtschaft die über jenen der europäischen Norm liegen, beinhalte das Risiko der Dezertifizierung italienischer ökologischer Produkte und Unternehmen. Das stelle einen Nachteil für die ökologische Lieferkette in Italien dar.
„Zudem muss der Sektor gestärkt werden; Biokontrollen sind nötig, aber sie sollen keine Belastung für die Produzenten und die Konsumenten darstellen, da die Mehrkosten auf die Produkte umgelegt werden müssen“, erklären die Vertreter von Bioland. Deshalb brauche es eine Förderung der Bio-Kontrollkosten. Bioland Südtirol plädiert für eine Angleichung an die in der EU geltenden Regelungenwürde.
Bioland Südtirol/Alto Adige ist der Hauptverband der Biobauern und -bäuerinnen in Südtirol mit mehr als 1.000 Erzeugern und 35 Verarbeitern. Er vertritt zwei Drittel der Erzeuger und Interessen des Biosektors in Südtirol.
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