Von: luk
Bozen – Bei einem Informationsabend hat Landesrätin Maria Kuenzer jüngst den Bozner SVP-Mitgliedern das neue Landesgesetz Raum und Landschaft vorgestellt. SVP-Bezirksobmann Christoph Perathoner lobte den partizipativen Ansatz, der zu den neuen Regelungen geführt hat, mahnte aber gleichzeitig, gemeinsam eventuelle Schwachpunkte konstruktiv aufzuzeigen. Vizebürgermeister Luis Walcher interpretierte das neue Gesetz aus Sicht der Landeshauptstadt – und plädierte für einen Aufschub des Inkrafttretens des Gesetzes, da es noch zu viele Unklarheiten bei der Umsetzung gebe.
Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer stellte das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft vor, welches mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten soll. „Es war von Anfang an klar, dass dieses in der Hauptstadt und in den größeren Ortschaften des Landes andere Herausforderungen mit sich bringt als in den Landgemeinden“, so die Landesrätin. Daher sieht Hochgruber Kuenzer es umso wichtiger, dass Abende wie diese eben auch in Bozen stattfinden, um das Gesetz auch in der Landeshauptstadt zu diskutieren.
Bezirksobmann Christoph Perathoner beleuchtete die rechtlichen Aspekte und die wesentlichen Änderungen dieser Reform – und unterstrich die Wichtigkeit eines neuen Gesetzes, da das alte Gesetz ein in die Jahre gekommenes unübersichtliches Flickwerk mit vielen einzelnen Regelungen war und durch die Zusammenlegung mit dem Landschaftsschutzgesetz eine ganzheitlichere Dimension habe. Er warnte aber auch davor, die urbanistischen Bestimmungen als Instrument der Spekulation und des Geschäftemachens zu missbrauchen. Das neue Landesgesetz müsse in den Köpfen aller Südtirolerinnen und Südtiroler zuerst als Instrument der Bewahrung der Heimat und des Minderheitenschutzes gesehen werden und dann natürlich auch in seiner wirtschaftlichen und sozialen Funktion verstanden werden.
Landtagsabgeordneter Helmuth Renzler hat selbst am Gesetz für Raum und Landschaft mitgearbeitet – und sieht darin eines der wichtigsten Regelungen für die nächsten Jahre. „Es ist von außerordentlicher Wichtigkeit, den vorhandenen Raum bestmöglich zu nutzen und Grund und Boden zu sparen. Nicht weniger wichtig ist aber auch das Ausarbeiten eines neuen Wohnbauförderungsgesetzes, denn Wohnbau und Raumordnung gehen Hand in Hand und wir müssen darauf achten, dass der eine Bereich nicht vom anderen verdeckt oder gar ins Aus gedrängt wird“, so Renzler.
Vizebürgermeister und Stadtrat für Raumordnung Luis Walcher betonte, dass in der Landeshauptstadt noch nicht alle notwendigen Vorbereitungen für das Inkrafttreten des neuen Gesetzes getroffen werden konnten. Es fehle dazu auch an den dafür nötigen personellen Ressourcen. „Zwei der sechs notwendigen Eingangsformulare samt Übersetzung, welche die Bürger auf der digitalen Plattform SUE ausfüllen müssen, sind noch ausständig. Auch die digitale Plattform SUE, welche das Land erstellen muss, gibt es heute noch nicht“, unterstrich Walcher. „In der Kommunikation der Stadt zum Bürger fehlen die Übersetzungen aller 38 Formulare. Das neue Landesgesetz fordert auch eine völlige Umstrukturierung und Reorganisation des Bauamtes. Dies ist im Moment kaum möglich, da aufgrund der Kubaturboni der letzten Jahre nun viele Varianten zu bearbeiten sind und auch Bewohnbarkeiten auszustellen sind.“ Der Vizebürgermeister wies darauf hin, dass die beiden Gremien – Gemeindekommission und Gemeindebeirat für Raum und Landschaft – noch zu ernennen sind und deren Aufgaben noch unklar sind. „Hier erwarten wir uns von Seiten des Landes eine umgehende Klärung“, so Walcher. Eine große Problematik sieht Walcher auch in den Gutachten, welche am Front-Office-Schalter schriftlich dem Bürger ausgehändigt werden müssen und welche bindend sind. Dazu brauche es bestens geschultes Personal.
Ausständig sei auch noch die einheitliche Bauordnung, gab Vizebürgermeister Walcher zu bedenken – und bis dato sei die Stadtgemeinde Bozen nicht in die Ausarbeitung eingebunden worden. Für den Gemeindeentwicklungsplan habe die Landeshauptstadt in den letzten Monaten wichtige Vorarbeit geleistet; es fehlten aber noch die Ausweisung und Abgrenzung des Siedlungsgebietes. Weiters müsse Bozen den Bauleitplan mit Aufnahme des Landschaftsschutzplanes ajourieren. Bedauerlicherweise wurde die Landeshauptstadt auch nicht als Pilotgemeinde aufgenommen, wobei alle Schwierigkeiten und Besonderheiten des Bozner Bauwesens hätten durchgetestet werden können. „Auch wesentliche Durchführungsverordnungen um das neue Gesetz anwenden zu können, sind noch nicht erlassen worden“, so Walcher.