Von: pf
Vahrn – Kleinen Handwerksbetrieben soll die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erleichtert werden. Die Voraussetzungen sind durch das lokale Vergabegesetz bereits gegeben, nun sind die Betriebe am Zug, sich in das Landesvergabeportal einzutragen.
Zahlreiche Themen standen auf der diesjährigen Jahresversammlung der Handwerker in Vahrn, zu der Ortsobmann Siegfried Unterweger und Bezirksobmann Johann Erlacher zahlreiche Mitglieder in der Firma WF Mechanik begrüßen durften. Große Aufmerksamkeit schenkten die anwesenden Unternehmer dem neuen Vergabegesetz, für welches der lvh eine Reihe von Vorschlägen und Anpassungen eingefordert hatte, um so vielen Kleinbetrieben wie möglich den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu ermöglichen. Zu den wichtigsten Errungenschaften, die in das Gesetz aufgenommen wurden zählen: bei Aufträgen von Bauleistungen bis zu 2.000.000 Euro und bei Lieferungen und Dienstleistungen bis zu 209.000 Euro muss keine vorläufige Kaution erbracht werden. Damit entstehen für Betriebe bei Angebotsabgabe keine zusätzlichen Spesen und Aufwände für die Erstellung einer Kaution oder Bankbürgschaften. Die definitive Kaution bei Aufträgen konnte von fünf auf zwei Prozent des Vertragspreises reduziert werden. Nach Vorlage einer konkreten Begründung können die Vergabestellen die Kaution sogar auf einen Prozent herabsetzen. Somit fallen im Vergleich zum staatlichen Vergabegesetz, das zehn Prozent an Kaution vorsieht, die lokalen Summen bedeutend geringer aus. Nun liege es aber auch an den Firmen selbst, sich in das Landesportal einzutragen und sich so das Tor zu öffentlichen Aufträgen zu öffnen, so die Aufforderung des Bürgermeisters Andreas Schatzer.
Weitere Inhalte, die im Rahmen der Sitzung angesprochen wurden, waren die neue dritte Förderschiene, die mit 1. April wieder Beiträge für die Wirtschaft bereitstellt als auch die unterschiedlichen steuer- und arbeitsrechtlichen Neuerungen.