Von: mk
Bozen – Am vergangenen Freitag fand in der Handelskammer Bozen eine Veranstaltung über die europäischen REACH- und CLP-Regelungen für Unternehmen statt, die chemische Stoffe importieren, produzieren bzw. verwenden. Organisiert wurde die Tagung von der regionalen Berufskammer der Chemiker in Zusammenarbeit mit der Landesagentur für Umwelt und der Handelskammer, um die europäischen Bestimmungen im Bereich der chemischen Stoffe und die Auswirkungen auf die Tätigkeit der lokalen Firmen zu beleuchten.
„Die REACH/CLP-Regelungen wirken sich auf die Tätigkeit unserer Unternehmen bei der Verarbeitung, der Lagerung, der Ein- und Ausfuhr von chemischen Stoffen und von Produkten, die solche enthalten, aus sowie auf die Präventions- und Kontrollmaßnahmen der zuständigen Behörden. Es handelt sich um einen sehr komplexen Bereich, über den die Unternehmen auf jeden Fall informiert werden sollten. Daher hat die Handelskammer auch an der Organisation dieser Veranstaltung mitgewirkt“, erklärt der Generalsekretär der Handelskammer Bozen, Alfred Aberer.
Die Tagung richtete sich an alle Südtiroler Betriebe, die chemische Stoffe innerhalb der Europäischen Union herstellen oder importieren (zum Beispiel chemische Industrien aber auch ätherische Öle). Diese chemischen Stoffe können ebenso Bestandteil von Erzeugnissen (zum Beispiel Lackfarben, Schmieröle, Klebstoffe, Pestizide, Reinigungsmittel, usw.) sein. Hinzu kommen Unternehmen, die Produkte wie Leuchtstifte, Druckerkartuschen, Duftkerzen, Spielzeuge, Textilien, Modeschmuck, usw. einführen und herstellen oder bestimmte chemische Stoffe während des Produktionsprozesses weiterverarbeiten oder verwenden (zum Beispiel in Färbereien, Zementfabriken).
„Die europäische REACH-Regelung schreibt die Untersuchung der Auswirkungen der Stoffe auf Mensch und Umwelt vor ihrer Markteinführung vor. Innerhalb Juni 2018 müssen die Unternehmen nach dem Prinzip ‚no data no market’ alle hergestellten oder eingeführten chemischen Stoffe bei Jahresmengen von über einer Tonne pro Hersteller oder Importeur melden, ansonsten wird der Vertrieb eingestellt“, informiert Fabrizio Demattè, Mitglied der regionalen Berufskammer der Chemiker Trentino-Südtirol.
„Die CLP-Regelung betrifft die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Gemeinsam mit den REACH-Bestimmungen regelt sie den Bereich der chemischen Stoffe in Europa. Ziel dieser Vorschriften ist es, Mensch und Umwelt zu schützen“, ergänzt Flavio Ciesa von der Landesagentur für Umwelt, die in Südtirol für die REACH- und CLP-Regelungen zuständig ist.
Weitere Informationen sind auf den gesamtstaatlichen Helpdesks für Unternehmen http://reach.mise.gov.it/, http://www.iss.it/hclp/, dem Portal http://www.reach.gov.it oder bei der Landesagentur für Umwelt, http://umwelt.provinz.bz.it/ lebensmittel- produktsicherheit/sicherheit- chemikalien-reach-verordnung. asp, erhältlich.