Pressekonferenz des Aktionärskomitees Südtirol

Class Action und erste Urteile gegen die Südtiroler Volksbank

Donnerstag, 19. Oktober 2023 | 08:20 Uhr

Von: mk

Bozen – Der Vorsitzende des Aktionärskomitees Südtirol und Geschäftsführer des Verbraucherschutzvereins Robin, Walther Andreaus, gab auf der Medienkonferenz am Mittwoch im Bozner Kolpinghaus in Anwesenheit der Anwälte RA Prof. Massimo Cerniglia und RA Alessandro Caponi folgendes bekannt: Bezüglich der Sammelklage gegen die Volksbank, die am 11. Oktober 2023 vom Gericht in Venedig zugelassen wurde, wird angekündigt, dass die Mitglieder des Aktionärskomitees demnächst über die Anwälte der Kanzlei Cerniglia an ihre E-Mail-Adressen die auszufüllenden und zu unterschreibenden Formulare für den Beitritt zur Sammelklage erhalten werden. In dieser Mitteilung werden auch die Kosten von 200 Euro und der Zeitplan für das Verfahren angegeben.

Nur diejenigen, die Volksbank-Aktien gekauft haben und ein Produktinformationsblatt von Januar 2012 bis Juli 2015 erhalten haben, können sich dieser Klage anschließen.
Darüber hinaus folgt eine Bekanntmachung in den Zeitungen “Il Corriere della Sera” und “Alto Adige”, die den Tenor des Gerichtsbeschlusses enthält.

Gegenstand der Klage sind die individuellen Rechte der Verbraucher, die zwischen Januar 2012 und Juli 2015 Aktien der Südtiroler Volksbank erworben haben und denen in den von der Südtiroler Volksbank zwischen Januar 2012 und Juli 2015 herausgegebenen Ausgaben ein Produktblatt zu den Aktien ausgehändigt wurde, wie es in den als Anlage L zur Klageschrift eingereichten Unterlagen bezeichnet ist.

Die betroffenen Sparerinnen und Sparer, die sich an der oben genannten Sammelklage beteiligen wollen, können sich auch ohne anwaltliche Hilfe innerhalb einer Frist von 120 Tagen nach Veröffentlichung des Zulassungsbeschlusses, die am 8. Februar 2024 abläuft, unter Einhaltung der in Artikel 840septies der Zivilprozessordnung vorgesehenen Verfahren durch Eintragung des Antrags in die EDV-Datei über den Bereich des Portals der Telematikdienste gemäß Artikel 840ter der Zivilprozessordnung, Absatz II, auf der Website des Justizministeriums anmelden.

Beizufügen ist die Kopie der Unterlagen, die das Recht auf Beitritt zur Sammelklage begründen. Für jegliche Information oder Klärung können sich die Sparer an das Aktionärskomitee Südtirol wenden, indem sie die Facebook-Seite https://www.facebook.com/ComitatoAzionistiSuedtirol/ besuchen oder an die spezielle E-Mail-Adresse classactionvolksbank@gmail.com schreiben.

Zu den ersten drei Urteilen des Landesgerichts Bozen, die ebenfalls gegen die Volksbank zugunsten der Sparer ergangen sind, die Aktien gekauft hatten, erklärt Andreaus, dass die zuständige Richterin die Argumente der Anwaltskanzlei Cerniglia bestätigt habe. „Unter anderem stellte sie fest, dass die zehnjährige Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche ab Oktober 2016 läuft, als die Bank in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde, mit der Folge, dass bis Oktober 2026 alle geschädigten Sparer die Verjährung unterbrechen und ihre Rechte geltend machen können – unabhängig davon, wann sie die Aktien gekauft haben“, betont Andreaus.

Das Gericht habe damit der Annahme der Bank widersprochen, dass Rechte von Sparern bereits verjährt seien. Diejenigen Interessierten, die dem Aktionsärskomitee noch nicht beigetreten sind, werden gebeten, eine Interessenbekundung an die Adresse “comitatoazionistisuedtirol@gmail.com” zu senden und in der Betreffzeile die Worte “Volksbank-Aktien” und im Text der E-Mail ihren Vor- und Nachnamen sowie Datum, Anzahl und Preis der Aktien beim Ankauf sowie ihre Telefonnummer und persönliche E-Mail-Adresse anzugeben.

In der Zwischenzeit sei es ratsam, ein Beschwerdeschreiben an die Bank zu senden, um die Verjährung zu unterbrechen (frei herunterladbar von der Robin Homepage: https://www.robinreport.it/robin-report/erste-anhoerung-zur-class-action-gegen-die-volksbank.

„Diejenigen, die die betreffenden Volksbank-Aktien verkauft haben, können sich ebenfalls den Schutzinitiativen des Komitees anschließen, um eine Entschädigung für die Differenz zwischen dem, was sie für den Kauf bezahlt haben, und dem, was sie beim Verkauf erhalten haben, zuzüglich Zinsen und Aufwertung, zu erhalten“, so Andreaus.

Schließlich wurde mitgeteilt, dass die Aktionäre der Volksbank, die sich der Sammelklage und den anderen Schutzinitiativen des Komitees anschließen wollen, an den öffentlichen Versammlungen teilnehmen können, die in Südtirol, Trentino und Venetien nach folgendem Zeitplan stattfinden werden: 8. November 2023 Bozen / 9. November 2023 Brixen und Bruneck / 10. November 2023 Bozen / 20. November 2023 Bozen / 21. November 2023 Meran / 22. November 2023 Bozen / 23. November 2023 Trient / 5. Dezember 2023 Treviso / 6. Dezember 2023 Marostica.

Bezirk: Bozen