Von: luk
Bozen – Südtirols Gemeinden können mit Corona-Ausgleichszahlungen von insgesamt 47,7 Millionen Euro rechnen. Die Landesregierung hat heute die Zuweisung und Auszahlung eigener und staatlicher Mittel beschlossen. Mit eigenen Mitteln von 21,5 Millionen Euro gleicht das Land die coronbedingt geringeren Gemeindeimmobiliensteuereinnah men aus.
“Um die Wirtschaft in der Corona-Krise zu entlasten, haben wir im Nachtragshaushalt 2020 Gemeindeimmobiliensteuererleic hterungen vorgesehen”, erklärt Landeshauptmann und Gemeindenlandesrat Arno Kompatscher. “Über eine Zusatzvereinbarung zur Gemeindenfinanzierung gleichen wir den Gemeinden diese Mindereinnahmen zu 90 Prozent aus. 40 Prozent davon werden nun als erste Rate bereits ausbezahlt.” Was den Ausgleich der GIS-Mindereinnahmen angeht, so kann Bozen mit 3,6 Millionen Euro, Meran mit 1,2 Millionen Euro und die Tourismusgemeinde Kastelruth mit 870.000 Euro rechnen. An vierter Stelle liegt Wolkenstein mit 723.600 Euro.
Einen Betrag von insgesamt 26,2 Millionen Euro an staatlichen Mitteln erhalten Südtirols Gemeinden, um auch in der Corona-Krise die Grundtätigkeiten gewährleisten beziehungsweise finanzieren zu können. Die Grundlage für diese Ausgleichszahlungen ist das staatliche Gesetzesdekret vom vergangenen Mai (mittlerweile Gesetz Nr. 77/2020). Es sieht vor, dass das Innenministerium die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Grundfunktionen finanziell unterstützt und coronabedingte Mindereinnahmen ausgleicht, wobei auch für Südtirol ein eigener Fonds eingerichtet worden ist. “Da die Zuständigkeit für die Gemeinden und deren Finanzierung primäre Zuständigkeit des Landes ist, hat die Landesverwaltung das Zuweisungsverfahren abgewickelt und wird nun die Beträge an die Gemeinden ausbezahlen”, erklärt Landeshauptmann Kompatscher. Von den 26,2 Millionen Euro zur Erfüllung der Grundfunktionen geht im Sinne des heutigen Beschlusses der Landesregierung der höchste Betrag von 4,7 Millionen Euro an die Gemeinde Bozen, gefolgt von der Gemeinde Meran mit 2,5 Millionen Euro und der Gemeinde Brixen mit 862.800 Euro.
In ähnlicher Form waren im September die Mindereinnahmen ausgeglichen worden, die durch die Befreiung der Gebühren für die Besetzung öffentlichen Grundes (TOSAP und COSAP) von 1. Mai bis 31. Oktober 2020 verursacht worden waren.