Von: mk
Bozen – Aufgrund der Corona-Krisen haben mehrere Gemeinden in Südtirol die anstehenden Jahrmärkte annulliert. Die Wanderhändler im hds finden die Vorgangsweise nicht gerechtfertigt. In einem offenen Brief an den Präsidenten des Südtiroler Gemeindeverbandes, Andreas Schatzer, und zu Kenntnisnahme an Wirtschaftslandesrat Philipp Achammer bringt Andreas Jobstreibizer, der Präsident der Wanderhändler im hds, seinen Protest zum Ausdruck. Es folgt der Brief im Wortlaut:
Im Namen der Mitgliedsbetriebe der Wanderhändler im hds möchten wir sie über folgende Vorkommnisse informieren und um eine Intervention bitten:
In diesen Tagen erfahren wir, leider oft durch reinen Zufall, dass Südtiroler Gemeinden anstehende Jahrmärkte einfach per Verordnung annullieren.
Ein konkretes negatives Beispiel: Eine Gemeinde im Vinschgau: Ohne Vorankündigung und ohne jegliche Mitteilung wird der Jahrmarkt von Mitte September nicht mehr abgehalten. Ein Markt, der durchschnittlich 35 bis 40 Stände zählt. Am darauffolgenden Tag folgt eine andere Gemeinde im Vinschgau demselben Beispiel.
Dass es anders auch geht zeigt hingegen dieses positive Beispiel: Sarntal sagt den „Sarner Kirchtag“ ab, und wir begreifen, wie schmerzhaft diese Entscheidung gewesen sein muss – dennoch, auf den Markt wird nicht verzichtet.
Zur Erinnerung: Seit Juni werden Wochenmärkte mit bis zu 300 Ständen regelmäßig abgehalten, ohne jegliche Probleme.
Derartige Entscheidungen wie am Vinschger Beispiel sind nicht nachvollziehbar, und die Verwaltungen müssen wissen, dass sie mit solchen Entscheidungen einer gesamten Berufsgruppe enormen Schaden zufügen, denn heuer gilt mehr denn je: „Jeder Markttag zählt!“
Es ist uns allen bewusst, dass wir heuer nicht ein gewöhnliches Jahr erleben. Covid-19 begleitet uns ständig, in jeden unserer Entscheidungen. Gerade deshalb haben wir im Mai gemeinsame Regeln für die Märkte festgelegt, und dafür sind wir sehr dankbar.
Mit mehreren Südtiroler Gemeinden haben wir im Nachhinein Lösungen gefunden, damit die Markttätigkeit wieder aufgenommen werden konnte.
Uns stellt sich jetzt aber die Frage: Warum haben wir Regeln festgelegt, wenn einige Gemeinden sie einfach nicht anwenden?
Wir erwarten uns, dass die Entscheidungsträger in den Gemeinden unterscheiden können, was eine wirtschaftliche Tätigkeit ist und welche es nicht ist. Dass heuer kein „Wiesenfest“ als Rahmenveranstaltung bei einem Jahrmarkt abgehalten werden kann, ist allen verständlich. Der Markt hingegen ist eine rein wirtschaftliche Tätigkeit, und jeder Markttag, der am Ende des Jahres fehlt, bedeutet ein zusätzliches Minus bei den bereits gebeutelten Einnahmen. Die Marktsaison 2020 ist zudem heuer sehr spät gestartet und wie andere Branchen leidet auch das Marktwesen.
Aus diesen Gründen ist es unsere Pflicht, den Unternehmern alle Chancen zu bieten, um die bereits kritische Wirtschaftslage zu verbessern.