Von: APA/Reuters
Im Prozess um milliardenschwere Schadenersatzforderungen zehntausender Wirecard-Aktionäre versetzt das Bayerische Oberste Landesgericht den Klägern einen Dämpfer. Die Wirtschaftsprüfungsfirma Ernst & Young (EY), auf deren Zahlungskraft sich die Hoffnungen vieler Kläger gerichtet hatten, könne in diesem Gerichtsverfahren nicht zur Verantwortung gezogen werden, sagte die Gerichtspräsidentin und Senatsvorsitzende Andrea Schmidt am Freitag in München.
Der Fokus in diesem Prozess richtet sich nun auf die übrigen Beklagten wie den früheren, aus Österreich stammenden Wirecard-Chef Markus Braun und die von Insolvenzverwaltern vertretenen Firmenreste. Dort wäre jedoch nach Angaben von Klägeranwälten kaum Geld zu holen, selbst wenn ein späteres Urteil zugunsten der Kläger ausfallen sollte. Ex-Finanzvorstand Jan Marsalek, ebenfalls Österreicher, ist flüchtig.
Klägeranwalt Peter Mattil kündigte an, die Zwischenentscheidung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) anzufechten: “Wir werden jetzt Rechtsbeschwerde einlegen.” Die Vizepräsidentin der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Daniela Bergdolt, betonte, notfalls würden Aktionärsansprüche gegen EY in anderen Prozessen geltend gemacht. Ein EY-Sprecher sagte, das Wirtschaftsprüfungsunternehmen bewerte die Schadensersatzklagen nach wie vor als unbegründet. Die Entscheidung des Obersten Landesgerichts nehme man zur Kenntnis.
2020 zusammengebrochen
EY hatte die mutmaßlich falschen Bilanzen des 2020 zusammengebrochenen DAX-Konzerns Wirecard geprüft und abgesegnet. Jedoch seien diese Testate keine Kapitalmarktinformationen im Sinne des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) in der alten Fassung, auf das sich dieser Prozess stützt, begründete Richterin Schmidt am Freitag die Zwischenentscheidung.
Der Prozess könne trotz der von den Klägern angekündigten Rechtsbeschwerde bereits mit dem übrigen Stoff fortgesetzt werden, sagte ein Gerichtssprecher. Der nächste Termin stehe aber noch nicht fest. Das Verfahren ist eines der umfangreichsten der deutschen Geschichte. In dem KapMuG-Prozess sollen zahlreiche Kernfragen von 8500 Einzelprozessen geklärt werden, die vor dem Landgericht anhängig sind. Weitere 19.000 Anleger, die nicht vor dem Landgericht klagen, hatten Ansprüche direkt beim Obersten Landesgericht angemeldet. Im Hintergrund stehen Aktionärsforderungen von bis zu 8,5 Milliarden Euro.
In einem nächsten Schritt ist nun noch umfangreiche Nacharbeit nötig, wie Richterin Schmidt deutlich machte. Sie warf dem Landgericht München wie bereits beim Prozessauftakt im November eine schlampige Vorbereitung vor. Zahlreiche Kernfragen – sogenannte Feststellungsziele – seien unpräzise formuliert und deswegen unzulässig. Das Gericht will sich nun mit einem neuen Fragenkatalog befassen, den Klägeranwalt Mattil eingereicht hat.
Der im deutschen Aktienleitindex DAX notierte Wirecard-Konzern brach im Juni 2020 zusammen, als aufflog, dass dem Zahlungsabwickler auf Treuhandkonten in Asien 1,9 Milliarden Euro fehlten. Es handelt sich um einen der größten Finanzskandale der deutschen Nachkriegsgeschichte. Zur Aufarbeitung der Wirecard-Pleite laufen immer noch etliche Gerichtsverfahren. Ex-Wirecard-Chef Braun sitzt wegen eines Betrugsprozesses in Untersuchungshaft und kam am Freitag nicht zu dem Gerichtstermin.
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