Seit 1993 haben Verbraucher in Europa immer mehr Rechte

Das Europäische Verbraucherzentrum „geht auf die Straße“

Mittwoch, 09. Mai 2018 | 17:24 Uhr

Von: mk

Bozen – Häufig wird über den Brexit und die Europaskepsis gesprochen; oft wird dabei aber unterschätzt, was die Europäische Union konkret für die eigenen Bürgerinnen und Bürger macht. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Italien – Büro Bozen – hat daher den Europatag, der am heutigen 9. Mai begangen wird, zum Anlass genommen, auf die Straße zu gehen, um den Medienvertretern und den Bürgern zu erklären, was die EU im Bereich des Verbraucherschutzes bereits konkret erreicht hat und was noch erreicht werden soll.

Seit 1993 haben die Bürger in Europa immer mehr Rechte, die den Alltag erleichtern: ein harmonisiertes Rücktrittsrecht bei Onlinekäufen, rechtlichen Schutz bei Reisen, keine Zusatzkosten mehr beim Telefonieren im Urlaub, um nur einige zu nennen. „Wir sehen diese Rechte als selbstverständlich an, aber die meisten sind sich nicht darüber bewusst, dass es sich dabei um Rechte handelt, die von der EU eingeführt wurden und die in allen EU-Staaten gelten“, erklärte Monika Nardo, Koordinatorin des EVZ Bozen, während des Treffens mit den Medienvertretern, welches an diesem Vormittag am Musterplatz in Bozen stattfand.

Der E-Commerce-Sektor wächst stetig; täglich wenden sich VerbraucherInnen an das EVZ und beklagen, dass sie die bestellte Ware nicht erhalten haben, dass sie in betrügerische Internetseiten getappt sind oder dass sie aufgrund des sogenannten „Geoblocking“ keinen Zugang zu Online-Dienstleistungen haben. „Häufig müssen wir uns mit Unternehmen auseinandersetzen, die nicht korrekt über die Rechte Ihrer KundInnen informiert sind“, berichtete Isolde Brunner, Rechtsberaterin des EVZ. „Unlängst musste ich beispielsweise einen Online-Händler kontaktieren, welcher den Rücktritt eines schwedischen Verbrauchers nicht akzeptieren wollte, mit der Begründung, dass Ausverkaufsware vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen sei, was natürlich nicht dem entspricht, was die gesetzliche Regelung im Bereich der Online-Käufe vorsieht!“

„Wer innerhalb der EU mit dem Flugzeug, Zug, Schiff oder Autobus verreist, genießt Rechte, wie sonst nirgendwo auf der Welt“, erläuterte Barbara Klotzner. Ab dem ersten Juli sind die europäischen VerbraucherInnen, welche eine Pauschalreise erwerben, noch besser geschützt, da dann eine neue Norm in Kraft tritt, welche den Entwicklungen in der Tourismusbranche, zum Beispiel dem Aufkommen der Billigfluglinien, Rechnung trägt.

An der Pressekonferenz nahm auch Walther Andreaus teil, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), welche für die Organisation des EVZ zuständig ist, der sich seit Jahrzehnten mit dem Verbraucherschutz in Italien beschäftigt. „Es stimmt, dass viel gemacht wurde, aber der jüngste DieselgateSkandal hat beispielsweise gezeigt, dass die Handelspraxis eines einzigen Unternehmens Tausende Verbraucher betreffen kann, welche nun Schwierigkeiten haben, sich angemessen zur Wehr zu setzen“, bestätigte Walther Andreaus. „ Die Verbraucherorganisationen spielen in diesen Fällen eine maßgebliche Rolle. Wir begrüßen die jüngste Initiative der Europäischen Kommission zur Einführung einer Art europäischer Class Action; damit diese aber gut funktioniert, muss für die Verbraucherorganisationen eine ausreichende Finanzierung vorgesehen werden: Ohne die nötige Finanzierung können es sich die Verbraucherorganisationen nicht erlauben, eine Class Action zu starten“.

Das Europäische Verbraucherzentrum erinnert daran, dass, dank der Finanzierung durch die Europäische Kommission, das Ministerium für die wirtschaftliche Entwicklung und die Autonome Provinz Bozen alle Dienstleistungen des EVZ für die VerbraucherInnen kostenlos sind. Auf der Internetseite des EVZ www.euroconsumatori.org sind zahlreiche Informationen und praktische Tipps abrufbar.

Bezirk: Bozen