Von: luk
Bozen – Ab 4. Juli dürfen Banken und die Post de facto keine Überspringer-Sparbücher (libretto al portatore) mehr ausgeben; nur noch Inhaber-Sparbücher sind erlaubt (GvD 90/2017).
Das Überbringer-Sparbuch war schon seit längerer Zeit ein Dorn im Auge des Gesetzgebers, da es die Nachverfolgbarkeit des Geldes unterbricht. Deshalb hat man schon 2011 mit dem Dekret „salva-italia“ den Höchstsaldo von 2.500 Euro auf 999;99 Euro gesenkt. Ab 4. Juli ist nun endgültig Schluss, und die Besitzer haben bis 31. Dezember 2018 Zeit, die bereits bestehenden Überbringer-Sparbücher in Inhabersparbücher umzuwandeln oder aufzulösen. Sollte das Überbringer-Sparbuch bis 31. Dezember 2018 nicht umgewandelt werden, muss man mit sehr hohen Strafen rechnen. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.
Eine Alternative kann für die SparerInnen ein Depot-Konto sein.