Von: bba
Bozen – Aufgrund der Komplexität und Unklarheit des Gesetzes hat sich der lvh seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzverordnung für einen Aufschub der Auswirkungen eingesetzt. Mit Erfolg. Italiens Kleinbetriebe dürfen für einige Monate aufatmen.
Acht Monate Zeitpuffer wurde den Kleinbetrieben eingeräumt, um sich auf die seit 25. Mai geltenden Privacy-Bestimmungen vorzubereiten. Eine mehr als positive Botschaft für Südtirols Handwerksbetriebe. Auch lvh-Präsident Gert Lanz zeigt sich zufrieden: „Gemeinsam mit dem nationalen Handwerkerverband Confartigianato haben wir uns für eine Übergangsfrist stark gemacht. Die neue EU-Datenschutzverordnung ist äußerst komplex und in vielen Fällen interpretationsoffen. Ziel unserer Forderung war es, Kleinbetrieben eine Art straffreie Überbrückungszeit zu ermöglichen.“
Nun hat der italienische Gesetzgeber mit einem Anpassungsdekret, welches in Kürze im Amtsblatt der Republik veröffentlicht wird, einen großen Teil der Forderungen, welche der lvh zusammen mit dem nationalen Handwerkerverband vorgebracht hat, erfüllt. In der Übergangsfrist von acht Monaten haben die Betriebe Zeit, sich weiter an die neue Gesetzgebung anzupassen. Die italienische Datenschutzbehörde wird in dieser Zeit weitere Leitlinien ausarbeiten. Diese sollen zu vor allem zum Vorteil der Klein- und mittelständischen Betriebe sein und Vereinfachungen bringen.
„Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Thema Datenschutz für die Betriebe nun aufgeschoben oder aufgehoben ist. Im Gegenteil: Die Unternehmen haben nun genügend Zeit, sich über die neuen Bestimmungen und entsprechenden Umsetzungen in ihrer Firma zu informieren“, erklärt Lanz. Konkrete Hilfestellung bietet die Rechtsabteilung im lvh.