Von: mk
Bozen – Gemeinsam mit dem nationalen Handwerkerverband Confartigianato und der Europäischen Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe (Ueapme) spricht sich der lvh gegen Sanktionen für Kleinunternehmen aus.
In knapp einer Woche ist es soweit: In ganz Europa ändern sich die Privacy-Bestimmungen. Trotz zahlreicher Informationsoffensiven herrscht bei vielen Betrieben noch große Unsicherheit, wie die Bestimmungen effektiv umgesetzt werden. „Wir können von den Betrieben nicht verlangen, dass sie dieses komplexe Gesetz von Anfang an richtig interpretieren. Insofern wäre sinnvoll, ihnen einen Zeitpuffer zu verschaffen, ähnlich wie in Frankreich, wo in den ersten sechs Monaten keine Sanktionen vorgesehen sind“, erklärt lvh-Präsident Gert Lanz.
In dieselbe Kerbe schlägt auch der Generalsekretär der Confartigianato Cesare Fumagalli: „Vereinfachungen und Bestimmungen nach dem Prinzip Think Small First sollten absolute Priorität haben. Es geht nicht darum, die Gesetzgebung der EU zu schwächen, sondern Kleinbetriebe nicht in Schwierigkeiten zu bringen.“ Eine straffreie Überbrückungszeit von mindestens drei Jahren wäre für die Unternehmen in doppelter Weise vorteilhaft: sie könnten sich zeitgerecht über das neue Gesetz informieren und unfaire oder unseriöse Praktiken würden vermieden. „Die EU-Datenschutzverordnung ist für die EU ein komplexer Gesetzesakt auf der einen Seite, eine Pioniershandlung auf der anderen Seite. Derzeit sind alle Augen auf die Europäische Union gerichtet. Auch aus diesem Grund sollte es ihr ein Anliegen sein, den richtigen Gesetzesweg einzuschlagen, vor allem was die Anwendungs- und Durchführungsrichtlinien betrifft. Eine Aussetzung der Strafen in den ersten drei Jahren erscheint mir ein fairer und angemessener Kompromiss“, betont der Verbandspräsident.