Von: mk
Bozen – Die definitive Verabschiedung des sogenannten Dekrets der Würde bringt einige Änderungen, der große Wurf ist aber nicht gelungen. Sol lautet zumindest das Fazit der Gewerkschaft SGB/CISL.
Der SGB/CISL bewertet die Reduzierung der Höchstdauer von befristeten Verträgen von 36 auf 24 Monate als positiv. Auch die Einführung einer Begründung für Befristungen ab zwölf Monaten sei an und für sich zu begrüßen. Die Begründungen hätte der Gesetzgeber aber den Sozialpartnern über die Kollektivverträge übertragen und nicht per Gesetz vorschreiben sollen. „Dies könnte eine Vielzahl an Streitfällen nach sich ziehen, was bedeutet: mehr Arbeit für Anwälte und weniger für jene, die sie bräuchten. Hier muss dringend nachgebessert werden“, so die Gewerkschaft.
Befristete Arbeitsverhältnisse werden teurer. „Das ist auch gut so. Diese Art der Flexibilität soll und muss mehr kosten, weil sie die Kosten von Entlassungen reduziert. In diesem Sinne ist die Anhebung der vorgesehenen Schadenersatzzahlungen bei ungerechtfertigter Entlassung ein Schritt in die richtige Richtung“, so die Gewerkschaft.
Nicht gut findet der SGB die Wiedereinführung der Voucher, zumal es in Sektoren wie dem Tourismus und der Landwirtschaft bereits genug Möglichkeiten von Flexibilität gebe. Außerdem drohe die neue Regelung der Voucher wegen der nicht vorgesehenen Rückverfolgbarkeit Spielräume zu öffnen, um nicht alle gearbeiteten Stunden zu entlohnen, was nicht zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beitrage.
„Es bräuchte umfassendere und tiefgreifende Maßnahmen, etwa die Stärkung und der Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik oder die Bekämpfung des Missbrauchs von Praktika oder durch unechte Genossenschaften. Vor allem müsste man aber die Kollektivvertragsverhandlungen stärken, indem endlich klare Regelungen zum Vertretungsanspruch der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften eingeführt werden, um die so genannten Piratenverträge zu verhindern, die vor allem den Schutz im Bereich der Dienstleistungen schmälern“, so die Gewerkschaft abschließend.