„Steuerreform, Finanzerträge und Zusatzvorsorge”

Diskussionsrunde der Pensplan Centrum AG in Trient

Dienstag, 28. Mai 2024 | 16:19 Uhr

Von: Ivd

Trient – Die Diskussionsrunde “Riforma fiscale, redditi finanziari e previdenza complementare” („Steuerreform, Finanzerträge und Zusatzvorsorge“) der Pensplan Centrum AG fand im Format “Economie dei territori” („Wirtschaft der Territorien“) im Rahmen der neunzehnten Ausgabe des Festival dell’Economia am 26. Mai 2024 in Trient statt. An der Diskussion beteiligt waren Maurizio Leo, Vizeminister für Wirtschaft und Finanzen, Giuseppe Corasaniti, Professor für Steuerrecht an der Universität Brescia und Matteo Migazzi, Geschäftsführer der Pensplan Centrum AG. Unter der Moderation von Jean Marie Del Bo, stellvertretender Direktor von Il Sole 24 Ore, erläuterten die Experten die Steuerreform, die eine tiefgreifende Änderung des Steuersystems mit sich bringt und sich eine Reihe wichtiger Ziele setzt, berichtet das Pensplan Centrum: Das Steuersystem zu vereinfachen, die Steuerlast für Bürger und Unternehmen zu verringern, Investitionen und Neueinstellungen anzuregen, die Einhaltung der Vorschriften durch die Steuerzahler zu erwirken und eine bessere Beziehung zu den Steuerbehörden sowie einen wirksameren Dialog zwischen dem Steuerzahler und der Finanzverwaltung herzustellen.

Die Steuerreform und das Ermächtigungsgesetz

Was sind die Inhalte des Ermächtigungsgesetzes? Welche Ziele setzt es sich? Welche Maßnahmen sind methodisch und zeitlich realistisch? Wie kann die Neigung der Italiener zum Sparen aufgewertet und weiter gefördert werden? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigten sich die Referenten der Podiumsdiskussion und erläuterten, warum die Steuerreform inhaltlich von geradezu „epochaler“ Bedeutung sei.

Die Besteuerung der Finanzerträge

Mit dem Ermächtigungsgesetz der Steuerreform soll im Bereich des Finanzeinkommens die bisherige Trennung zwischen verschiedenen Finanzerträgen und Kapitalerträgen überwunden werden und die beiden Kategorien sollen in einer einzigen Kategorie zusammengefasst werden, berichtet das Centrum. „Ziel ist es, Ordnung in diesem Bereich zu schaffen“, bekräftigte Vizefinanzminister Leo und erklärte, dass die Einführung der Reform bezüglich der Besteuerung von Finanzerträgen allein von den verfügbaren Ressourcen abhänge.

„Wir vertrauen stark auf das zweijährige Vorab-Konkordat, ein Instrument, mit dem wir Inhaber von Mehrwertsteuernummern dazu ermutigen müssen, ihre erklärten Einkommen mit den Grundlagen der Zahlungsfähigkeit in Einklang zu bringen, die wiederum für die Bestimmung des Einkommens maßgeblich sein müssen“, fügte Leo hinzu.

Die Wichtigkeit des Sparens in Italien

„Italien ist eine demokratische Republik, die auf Arbeit basiert, heißt es in Art. 1 der Verfassung, aber – ich möchte hinzufügen – sie basiert auch auf dem Sparen“, betonte Giuseppe Corasaniti, Professor für Steuerrecht an der Universität Brescia: „Der Artikel 47 unserer Verfassung fördert und schützt das Sparen in all seinen Formen.“ In Italien ist die Neigung zum Sparen laut Pensplan Centrum sehr hoch. Wie kann man jedoch das Sparen optimal nutzen? Den Experten zufolge sei es wichtig, steuerliche Verzerrungen und Dissonanzen zu beseitigen, eine Gleichbehandlung zu gewährleisten und Mechanismen einzuführen, um das gesamte Steuersystem zu vereinfachen. „Das Sparen ist für das Überleben unseres Landes von grundlegender Bedeutung und muss finanziell gefördert werden“, unterstrich Corasaniti. „Fangen wir mit kleinen Schritten an: Korrektureingriffe sind auch mit begrenzten Ressourcen möglich. Wir müssen mutig sein, denn das Sparen ist auch förderlich für das Wirtschaftswachstum“, schloss der Steuerexperte und forderte die Regierung dazu auf, das Sparen auch steuerlich vorteilhaft zu gestalten. Es folgten weitere konkrete Vorschläge, sowohl in Bezug auf die in der Steuerreform vorgesehene graduelle Einführung von Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Finanzerträge als auch in Bezug auf die Bestimmungen zur Zusatzvorsorge, die einen weiteren Schwerpunkt der Veranstaltung darstellte.

Die Besteuerung der Zusatzvorsorge

In der Diskussionsrunde wurde eingehend darüber diskutiert, welche Auswirkungen die Steuerregelungen auf die Entwicklung der Zusatzvorsorge hat und welche Maßnahmen die aktuelle Situation laut Experten verbessern könnten. Matteo Migazzi, Geschäftsführer der Pensplan Centrum AG, einer öffentlich-rechtlichen Gesellschaft der Autonomen Region Trentino – Südtirol und der beiden Autonomen Provinzen Bozen und Trient, die mit der Verwaltung und Entwicklung der Zusatzvorsorge und der Finanzbildung in der Region beauftragt ist, erläuterte Funktionsweise und Komplexität der Besteuerung der Zusatzvorsorge.

Dabei betonte Migazzi, wie sehr sich die steuerlichen Anreize auf die Vorteilhaftigkeit der Instrumente zur Zusatzvorsorge und damit auch auf die Einschreibungen in einen Zusatzrentenfonds auswirken. Derzeit basiert die Besteuerung der Zusatzvorsorge auf einem ETT-System, wobei das Akronym ETT für „Exemption – Taxation – Taxation“ steht: „Bürgerinnen und Bürger, die in einem Zusatzrentenfonds eingeschrieben sind, können in der Ansparphase Beiträge für die Zusatzvorsorge in Höhe von bis zu 5.164,57 Euro von ihrem Jahresgesamteinkommen steuerlich in Abzug bringen. Die von den Zusatzrentenfonds erzielten Renditen unterliegen einer Ersatzsteuer von 20 Prozent und werden damit niedriger besteuert als die Renditen anderer Spar- und Anlageformen, für die ein Steuersatz von 26 Prozent zur Anwendung kommt. Schließlich wird zum Zeitpunkt der Pensionierung und damit der Auszahlung der Rentenleistung auf die Beitragszahlungen in den Zusatzrentenfonds (ausgeschlossen sind die sog. nicht abgezogenen Beiträge) eine Ersatzsteuer von 15 Prozent angewandt, die sich für jedes Jahr (ab dem 15. Mitgliedschaftsjahr) um 0,30 Prozent bis hin zu einem Mindestsatz von 9 Prozent verringert“, so der Experte.

In diesem Zusammengang verwies Migazzi auch darauf, dass hinsichtlich der Besteuerung der vom Mitglied eingezahlten Beiträge jedoch ein Missverhältnis zwischen öffentlichen Bediensteten und dem Privatsektor vorliege: Während für Arbeitnehmer im Privatsektor seit 2007 das Steuersatzsystem von 15 Prozent bis 9 Prozent bestehe, gelte dies für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst erst seit 2018; für die Jahre davor gelte das System der getrennten Besteuerung.

Vorschläge, um die Zusatzvorsorge steuerlich attraktiver zu machen

„Die steuerlichen Anreize üben einen ganz erheblichen Einfluss auf die Attraktivität des Systems der Zusatzvorsorge und damit auf die Einschreibungen in einen Zusatzrentenfonds aus“, betonte der Geschäftsführer der Pensplan Centrum AG, Matteo Migazzi: Das Steuersystem der Zusatzvorsorge ist bereits vorteilhaft und ich bin nicht der Meinung, dass es notwendig sein wird, es noch vorteilhafter zu gestalten. Migazzi zufolge sei es jedoch in der Tat notwendig, das Steuersystem weniger komplex und heterogen zu gestalten, und zwar sowohl für die in der Verwaltung der Zusatzvorsorge Tätigen als auch um die Informationen für noch nicht eingeschriebene Bürger wirksamer und besser verständlich zu machen. Darüber hinaus solle im Hinblick auf die Besteuerungsmodalitäten die Beitragsdauer zwischen öffentlichem und privatem Sektor vereinheitlicht werden, um Unterschiede bei der Behandlung zu vermeiden, die den Gleichheitsgrundsatz untergraben, so das Centrum.

Ein weiterer von Migazzi vorgebrachter Vorschlag, um zusätzliche Anreize für die Zusatzvorsorge zu schaffen, betrifft steuerlich zulasten lebende Personen: Derzeit ist es nach Angaben des Pensplan Centrums möglich, als Steuerpflichtiger eine Position im Zusatzrentenfonds für das eigene Kind oder den zulasten lebenden Ehepartner zu eröffnen. Bisher können Eltern Beiträge für ihre Kinder einzahlen, wobei das Kind das 24. Lebensjahr nicht überschritten und ein Einkommen von max. 4.000 Euro aufweisen darf. Hier könne darüber nachgedacht werden, diese Möglichkeit auch auf die Großeltern auszudehnen, meinte der Geschäftsführer der Pensplan Centrum AG.

„Darüber hinaus besteht seit 2017 im Hinblick auf die Besteuerung von Finanzerträgen die Möglichkeit, die von Fonds in die Realwirtschaft investierten Gelder nicht steuerpflichtig zu machen. Diese Möglichkeit unterliegt jedoch der Höchstgrenze von 10 Prozenz des Vermögens des Fonds. Man könnte diese Grenze erhöhen“, schlug Migazzi vor.

Auch Prof. Corasaniti trat für mehr Anreize für das Vorsorgesparen ein und schlug vor, die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Zusatzvorsorge zu erhöhen. Dies könne man erreichen, indem etwa der Schwellenwert von 5.164,27 Euro auf 10.000 Euro angehoben würde.

Abschließend äußerte sich Vizefinanzminister Leo positiv zum Vorschlag der Vereinfachung des Steuersystems und erinnerte daran, dass im Ermächtigungsgesetz auch eine allgemeine Regelung zum Schutz der Zusatzvorsorge enthalten sei.

Bezirk: Bozen