Von: luk
Bozen – Die Landesregierung hat heute zwei weitere Ressortdirektoren und eine neue Ressortdirektorin ernannt. Es handelt sich um Günther Burger, Michael Mayr und Michaela Morandini.
Die neue Landesregierung hat heute weitere hohe Führungspositionen in der Landesverwaltung besetzt. Nachdem am 16. Februar Generalsekretär Eros Magnago und Generaldirektor Alexander Steiner in ihren Ämtern bestätigt und in der vergangenen Woche fünf Ressortdirektoren ernannt worden waren (LPA hat berichtet), hat die Landesregierung auf Vorschlag von Personallandesrätin Magdalena Amhof nun weitere drei Ressortdirektionen besetzt.
Neu in der Landesverwaltung ist Michela Morandini. Die Gleichstellungsrätin, die zuletzt auch das Amt der Volksanwältin bekleidete, wird dem Ressort der Landeshauptmannstellvertreterin und Landesrätin Rosmarie Pamer “Sozialer Zusammenhalt, Familie, Senioren, Genossenschaften und Ehrenamt” als Direktorin vorstehen.
Zurück in die Landesverwaltung und an die Spitze des Gesundheitsressorts kehrt Michael Mayr, der in den vergangenen Jahren als Generaldirektor an der Spitze der Regionalverwaltung gestanden hat. Als Ressortdirektor für “Gesundheitsvorsorge und Gesundheit” wird er ebenfalls ab März dem neuen Landesrat Hubert Messner zur Seite stehen.
Günther Burger, zuletzt Direktor des Gesundheitsressorts, wird auch künftig ein Ressort leiten, und zwar jenes der neuen Landesrätin Magdalena Amhof, die in der Landesregierung für Arbeit, Europa und Personal Verantwortung trägt.
Die Ernennung der Ressortdirektoren, die als Führungskräfte der ersten Ebene gelten, erfolgt auf der Grundlage des Führungskräftegesetzes (LG Nr. 6/2022). Dieses gibt die Vorgehensweise für die Ernennung aller Führungskräfte vor, wobei grundsätzlich eine Eintragung in die entsprechenden Führungskräfteverzeichnisse vorgesehen ist. Die zu besetzenden Stellen als Führungskräfte müssen ausgeschrieben werden. Dem zuständigen Landesregierungsmitglied obliegen dann Bewertung und Auswahl. Die Ernennungen nimmt die Landesregierung vor. Die heute einstimmig beschlossenen Ernennungen sind ab 1. März wirksam und enden 120 Tage nach Bildung einer neuen Landesregierung.