Von: luk
Bozen – Schwierigkeiten für das Weiße Kreuz. Die fixen Angestellten dürfen nicht auch noch zusätzlich als Freiwillige arbeiten.
Das steht im neuen Gesetz, mit dem die Freiwilligenarbeit geregelt wird. Der Staat will damit Schwarzarbeit vorbeugen.
Dies könnte das Weiße Kreuz aber in die Bredouille bringen. Denn fallen diese Freiwilligen weg, dann kann das Weiße Kreuz den Dienst nicht mehr rund um die Uhr abdecken.
Fast alle fest angestellten Mitarbeiter leisten Freiwilligendienst und tragen damit dazu bei, dass der Rettungsdienst rund um die Uhr landesweit gewährleistet werden kann – zu einem leistbaren Preis.
Nun wird nach einer Lösung gesucht. Im Reformgesetz ist eine Schutzklausel für Trentino-Südtirol enthalten, damit kann das Land das Gesetz mit einer Durchführungsbestimmung an die eigene Situation anpassen.